Das Bundeskabinett hat am 29. Januar 2025 den Aktionsplan der Bundesregierung zu E-Commerce verbschiedet – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ein wichtiger Plan, der nach der Wahl weiterverfolgt werden sollte. Stefanie Grunert, Referentin im Team Recht und Handel des vzbv, kommentiert:
„Tag für Tag kommen zu viele Pakete mit unsicheren, teilweise gefährlichen Produkten in Deutschland an. Der Aktionsplan der Bundesregierung zeigt das Problem in seiner Vielschichtigkeit und enthält wichtige Maßnahmen. Insbesondere die ergänzenden Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen sollten jetzt Priorität haben.
Zum besseren Schutz von Verbraucher:innen brauchen wir jedoch mehr als Prüfaufträge und Absichtserklärungen. Die neue Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass Betreiber von Online-Marktplätzen endlich die Pflichten auferlegt bekommen, die ihrer Rolle gerecht werden. Verbraucher:innen haben ein Recht auf sicheres Online-Shopping.“