Datum: 04.09.2017

Verbraucherbildung gehört an jede Schule

Der vzbv fördert und ehrt mit der Auszeichnung Verbraucherschule das Engagement von Schulen

Starter-Kid Verbraucherschule

Quelle: vzbv

  • Das Kooperationsverbot verhindert die zügige Umsetzung von Verbraucherbildung an Schulen.
  • Mit der Auszeichnung Verbraucherschule ehrt der vzbv Schulen, die Verbraucherbildung vorbildlich umsetzen und damit Vorbild für andere Schulen sein können.
  • Interessierte Schulen erhalten ab jetzt das „Starter-Kit Verbraucherschule“ als Unterstützung und können sich noch bis zum 31. Oktober 2017 als Verbraucherschule bewerben.

Viele Schülerinnen und Schüler haben in den Sommerferien über WhatsApp, Facebook und Co. ihre Urlaubserlebnisse mit Freunden geteilt. Aber wissen sie eigentlich, wem ihre Bilder und Daten gehören und wer darauf Zugriff hat? Mit Anregungen für den Unterricht unterstützt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Lehrkräfte dabei, Schüler auf den Verbraucheralltag vorzubereiten.

„In der Schule müssen Kinder und Jugendliche auf das Leben vorbereitet werden. Verbraucherbildung muss deshalb schleunigst in alle Schulen Einzug halten“, sagt Nicole Tuletz, Bildungsexpertin beim vzbv.

Der vzbv bietet Schulen seit Anfang September 2017 ein „Starter-Kit Verbraucherschule“ an. Lehrkräfte finden darin konkrete Beispiele für Projekte und Unterrichtseinheiten zu nachhaltigem Konsum, gesunder Ernährung, Finanzen und Medien. Bei jedem Beispiel gibt es Angaben zur benötigten Zeit und geeigneten Klassenstufe. Nach der Anmeldung im Netzwerk Verbraucherschule erhalten interessierte Schulen das Starter-Kit.

Bewerbung als Verbraucherschule

Schulen, die bereits Verbraucherbildung eingeführt haben, können sich noch bis zum 31. Oktober 2017 unter verbraucherschule.de um die Auszeichnung bewerben. In der Auszeichnungsrunde 2016 wurden bundesweit die ersten 14 Verbraucherschulen ausgezeichnet. Sie machen anderen Schulen vor, wie es gehen kann.

Auf der Plattform verbraucherbildung.de finden Lehrkräfte außerdem viele nützliche Informationen und Materialien rund um das Thema Verbraucherbildung.

Der vzbv unterstützt Schulen bei der Verbraucherbildung

Die Kultusministerkonferenz hat die Einführung von Verbraucherbildung an Schulen schon im Jahr 2013 beschlossen. Doch von einer bundesweit flächendeckenden Umsetzung kann keine Rede sein. Um dies zu erreichen, würde die Aufhebung des Kooperationsverbots helfen, das dem Bund untersagt, die Länder dauerhaft finanziell zu unterstützen oder einheitliche Lehrpläne festzulegen.

„Solange Verbraucherbildung nicht in allen Bundesländern etabliert ist, kommt es auf das Engagement der einzelnen Schulen an. Der vzbv unterstützt Schulen und Lehrer dabei, lebensnahen Unterricht zu gestalten – mit Materialien, Ideen und der Auszeichnung als Verbraucherschule. Von der nächsten Bundesregierung fordert der vzbv, das Kooperationsverbot endlich abzuschaffen“, sagt Nicole Tuletz.

Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert von den Parteien, die Bedürfnisse von Verbrauchern in den Programmen, im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag in den Fokus zu stellen. Eine Kernforderung des vzbv umfasst die Abschaffung des Kooperationsverbots und die Förderung von Verbraucherbildung. Mehr Informationen hier und unter dem Hashtag #VerbraucherZählen.


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