Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit zur Behandlung der Multiplen Sklerose in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eröffnet. Die Patientenvertretung, zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört, begrüßt die Entscheidung.
Mit seinem Beschluss legt der G-BA insbesondere fest, wie das interdisziplinäre ASV-Team zusammengesetzt sein muss, welche qualitätssichernden Maßnahmen gelten und welche Leistungen in diesem Behandlungsangebot erbracht werden können.
Die Patientenvertretung einschließlich des Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V. (DMSG) hatte sich mit ihrer Betroffenenperspektive intensiv in die Beratungen eingebracht, um für die 220.000 bis 230.000 gesetzlich versicherten MS-Erkrankten in Deutschland eine bestmögliche Versorgung zu gestalten.
Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.