- Bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und Behandlungsfehlern ist der Patientenschutz mangelhaft
- Patient:innen haben Schwierigkeiten, ihre Rechte geltend zu machen
- vzbv und APS fordern Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes noch in dieser Legislaturperiode
Patient:innen sind im Behandlungsverhältnis in der schwächeren Position. Teils werden sie nur unzureichend über Behandlungen und mögliche Risiken aufgeklärt oder sie werden dazu gedrängt, Selbstzahlerleistungen in Anspruch zu nehmen. Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern können ihre Rechte nur schwer durchsetzen. Anlässlich des Internationalen Tags der Patientensicherheit am 17.09. fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) die Politik auf, das Patientenrechtegesetz im Sinne der Patient:innen zügig zu überarbeiten.
„Das Patientenrechtegesetz muss Patient:innen besser vor aufdringlichen IGeL-Angeboten schützen. Beim Betreten einer Arztpraxis sollten Patient:innen nicht damit rechnen müssen, dass ihnen gleich etwas verkauft wird. In vielen Arztpraxen sind IGeL jedoch ein lukrativer Dazuverdienst geworden. Dazu tragen auch kommerzielle Online-Plattformen zur Vermittlung von Arztterminen bei. Mitunter bekommen Patient:innen dort nur dann einen zeitnahen Termin angezeigt, wenn sie bereit sind, eine IGeL in Anspruch zu nehmen. Dies wirkt wie eine Eintrittsgebühr zur Arztpraxis. Gesundheit wird so vom Geldbeutel abhängig gemacht“, sagt Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv.
„Der Welttag der Patientensicherheit erinnert uns daran, dass die Sicherheit in der Gesundheitsversorgung und die Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten zentral sind für ein funktionierendes Gesundheitswesen. Es kann nicht sein, dass wir Patientinnen und Patienten, die im Rahmen unserer Gesundheitsversorgung vermeidbar zu Schaden kommen, häufig allein lassen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre die verbindliche Definition und Erhebung von Never Events und die sofortige Beweislastumkehr bei solchen Ereignissen“, so Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS.
Never Events sind eindeutig identifizierbar und durch international übliche Präventionsmaßnahmen vermeidbar. Die Beweislastumkehr erleichtert die Durchsetzung von Haftungsansprüchen und beschleunigt die Prozesse.
Hintergrund
Der Internationale Tag der Patientensicherheit ist einer der globalen Gesundheitstage der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und findet seit 2019 am 17. September statt.
Das Patientenrechtegesetz trat in Deutschland Anfang 2013 in Kraft. Die Bundesregierung hat für diese Legislaturperiode eine Überarbeitung des Gesetzes angekündigt. Bis heute liegen weder ein Eckpunktepapier noch ein Referentenentwurf vor.