Das Tierhaltungskennzeichen soll Verbraucher:innen auf einen Blick vermitteln, wie ein Tier in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurde. Bislang gilt die verpflichtende Haltungskennzeichnung lediglich für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Am 20. Dezember wird im Bundestag die Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung diskutiert. Der vzbv begrüßt, dass die Regierungsfraktionen einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt haben. Dazu Christiane Seidel, Leiterin des Teams Lebensmittel im vzbv:
„Für die deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen ist beim Essen außer Haus die Tierhaltung ein wichtiger Aspekt. Verbraucher:innen wollen wissen, wie das Tier gehalten worden ist. Der vzbv begrüßt daher den Vorstoß, die Tierhaltungskennzeichnung auch auf Restaurants, Kantinen und Imbisse auszuweiten.
Das staatliche Tierhaltungskennzeichen kann Verbraucher:innen Orientierung im Supermarkt und beim Restaurantbesuch bieten. Dafür muss es auf Verständlichkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Aus Sicht des vzbv braucht es auch eine öffentliche Informationskampagne, um die Akzeptanz und Bekanntheit der Tierhaltungskennzeichnung zu fördern.
Mit Transparenz allein ist es aber noch nicht getan: Viele Verbraucher:innen wünschen sich bessere Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere. Damit Verbraucher:innen tierfreundlichere Lebensmittel auswählen können, braucht es neben der Transparenz auch ein entsprechendes Angebot.“