- Neukund:innen zahlen in der Grund- und Ersatzversorgung mehr als doppelt so viel wie Bestandskund:innen.
- vzbv sucht betroffene Verbraucher:innen, um eine Musterfeststellungsklage zu erheben.
- Rückerstattungen in Höhe von hunderten von Euro denkbar.
Die GASAG AG, örtlicher Grundversorger für Gas in Berlin, bittet Neukund:innen seit vergangenem Dezember kräftig zur Kasse. In der Grund- und Ersatzversorgung zahlen sie gegenüber Bestandskund:innen mehr als das Doppelte. Das geht aus Beschwerden von GASAG-Kund:innen aus dem Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor. Seit wann ein Haushalt beliefert wurde, entschied darüber, ob dieser 6,68 Cent oder 18,25 Cent je Kilowattstunde zu zahlen hatte. Ein Unterschied, der sich schnell auf hunderte von Euro summiert und für Verbraucher:innen existenzbedrohend sein kann. Um als Berliner:in betroffen zu sein, genügt es zum Beispiel, dass der alte Gasanbieter nicht mehr liefert oder man sich neu in einer Wohnung anmeldet. Der vzbv hält die ungleiche Behandlung von Alt- und Neukund:innen für unzulässig und sucht Betroffene zur Prüfung einer Musterfeststellungsklage.
„Die GASAG AG bürdet die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt in erster Linie den Neukundinnen und Neukunden auf und schafft damit ein aus unserer Sicht unzulässiges Zweiklassensystem“, sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher stehen mit dem Problem aber nicht allein da. Wir prüfen rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage. Doch für die Klage sind wir auf Fallschilderungen Betroffener angewiesen“, so Fischer.
Ist der vzbv mit der Klage erfolgreich, können sich Verbraucher die Preisdifferenz von der GASAG erstatten lassen. Das Unternehmen hat die Aufspaltung der Preise zum 1. Mai 2022 zwar wieder aufgegeben. Für die Monate seit Dezember können aber bereits Beträge von mehreren hundert Euro angefallen sein.
Meldungen von Verbraucher:innen sind notwendig, um eine Musterfeststellungsklage erheben zu können. Per Online-Formular können Betroffene innerhalb weniger Minuten ihren Fall schildern. Der vzbv prüft anhand der mitgeteilten Informationen, ob gegen die GASAG AG eine Klage erhoben werden kann.
Der vzbv hat bereits im Februar drei Anbieter mit dem Ziel abgemahnt, ihnen gesplittete Tarife zu untersagen. Die Unternehmen hatten die Preise zu unterschiedlichen Zeiten im Zeitraum November 2021 bis Januar 2022 erhöht. Eines der abmahnten Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, gegen zwei Versorger – darunter auch die GASAG – wurden Unterlassungsklagen erforderlich.