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Datum: 08.11.2024

Studie zeigt: Verbraucher:innen wünschen sich Warnhinweis auf Mogelpackungen

vzbv fordert mehr Transparenz im Supermarkt

  • Repräsentative Befragung des Projekts Lebensmittelklarheit zeigt: Verbraucher:innen fühlen sich durch Mogelpackungen getäuscht
  • Mehr als acht von zehn Verbraucher:innen wünschen sich einen Warnhinweis auf Mogelpackungen
  • vzbv: Versteckte Preiserhöhung durch Mogelpackungen muss aufhören 
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Quelle: WavebreakMediaMicro - AdobeStock

Nur noch 500 Gramm statt 600 Gramm Müsli in der Packung oder ein Fruchtsaft wird zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis. Zu solchen Mogelpackungen gehen auf dem Portal Lebensmittelklarheit.de regelmäßig Beschwerden ein. Denn in Supermarktregalen finden sich immer mehr Mogelpackungen. Verbraucher:innen wünschen sich einen klaren Warnhinweis auf der Verpackung, wenn sich Inhalt oder Zutaten ändern. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert mehr Transparenz im Supermarkt.

„Die Befragung zeigt: Verbraucher:innen fühlen sich durch Mogelpackungen getäuscht. Lebensmittelhersteller müssen in die Pflicht genommen werden, transparent über Änderungen bei ihren Produkten zu informieren“, so Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv.

Verbraucher:innen fühlen sich durch Mogelpackungen getäuscht

Die Studie des Projekts Lebensmittelklarheit zeigt: Indirekte Preiserhöhungen nehmen 81 Prozent der Befragten als Täuschung wahr. Das gilt sowohl für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch für „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe). Das Problem: Verbraucher:innen erkennen Mogelpackungen oftmals nicht. 

Mogelpackungen mit Warnhinweis kennzeichnen

Mehr als acht von zehn Befragten (87 Prozent) sprachen sich dafür aus, dass Unternehmen gut sichtbar auf den Verpackungen darauf hinweisen sollten, wenn sich die Inhaltsmenge ändert. Bei einer Änderung der Zutaten war die Zustimmung ähnlich groß (86 Prozent). Wenn die Änderung durch einen Hinweis ersichtlich ist, empfindet die Mehrheit der Befragten diese als fair (68 Prozent bei Shrinkflation; 65 Prozent bei Skimkpflation). Der vzbv fordert, dass Mogelpackungen für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis auf der Verpackung gekennzeichnet werden müssen. 

„Verbraucher:innen müssen durch die gestiegenen Preise immer häufiger beim Lebensmitteleinkauf sparen. Mogelpackungen erschweren ihnen den Einkauf zusätzlich. Fairness sieht anders aus“, so Schröder. „Unfaire Praktiken der Hersteller beschädigen das Vertrauen der Verbraucher:innen in die Unternehmen der Lebensmittelindustrie und in die Wirtschaft. Es braucht mehr Transparenz und Fairness im Supermarkt.“

Geltende Regelungen in Europa

In Ungarn (seit 1. März 2024) und in Frankreich (seit 1. Juli 2024) müssen Lebensmitteleinzelhändler Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Aus Sicht des vzbv sollte das BMUV die Lebensmittelhersteller als Verursacher der Mogelpackungen in die Pflicht nehmen.

Verbraucher:innen in Frankreich können Mogelpackungen bei einer staatlichen Stelle melden. Der vzbv fordert eine solche Meldestelle auch für Deutschland. Dafür kann das Portal Lebensmittelklarheit des vzbv dienen. 

Hintergrund

Die Studie ist der erste Teil einer umfassenden Begleitforschung zum Thema „verbraucherunfreundliche Mengenkennzeichnungen“. Sie wurde im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit durchgeführt. Das Projekt betreibt das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit.de. Es wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

 

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