- Strompreiserhöhungen waren sowohl im Jahr 2023 als auch im 1. Halbjahr 2024 für Verbraucher:innen einer der Top- Beschwerdegründe
- Auffällig sind die Anbieter: ExtraEnergie, voxenergie und primastrom
- Die Beschwerdezahlen zu den drei Unternehmen sind im Verhältnis zu ihrem Kundenanteil überproportional hoch
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen waren Strompreiserhöhungen im Jahr 2023 der meisterfasste Beschwerdegrund im Bereich Energie. Auch im ersten Halbjahr 2024 ist dies einer der Top-Beschwerdegründe in diesem Bereich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zudem in einer repräsentativen Befragung den Kundenanteil von verschiedenen Energieanbietern ermittelt und diese Anteile ins Verhältnis zu den Beschwerdezahlen gesetzt. Das Ergebnis: Verbraucher:innen beschweren sich im Jahr 2023 und im 1. Halbjahr 2024 überproportional häufig über Strompreiserhöhungen von ExtraEnergie, voxenergie und primastrom.
„Verbraucher:innen beschweren sich bei ihrer Verbraucherzentrale häufig über zu hohe Stromabschläge oder über untergeschobene Stromverträge vom Energieanbieter, etwa ungewollt an der Haustür oder am Telefon“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Verbraucherbeschwerden über Strompreiserhöhungen und Beitragssteigerungen stehen auch im ersten Halbjahr 2024 weit oben bei den Beschwerden im Bereich Energie.“
Verbraucher:innen sollten Preiserhöhungen genau prüfen und sich im Zweifel beraten lassen. „Die Verbraucherzentralen können hierbei unterstützen“, sagt Pop. Die Energieanbieter müssen zum Beispiel rechtzeitig vor dem Eintritt der Preisänderung darüber informieren und dürfen keine Preiserhöhungen bei vertraglich festgehaltenen Preisgarantien aussprechen. Eine Untersuchung des vzbv aus dem Jahr 2022 hat gezeigt, dass Preiserhöhungen nicht in allen Fällen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Der vzbv geht daher immer wieder juristisch gegen unzulässige Preiserhöhungen vor.
Für Stromkund:innen kann es sich derzeit finanziell lohnen, den Vertrag, insbesondere nach einer Preiserhöhung, zu prüfen. Im Juli 2024 lagen die Arbeitspreise bei Abschluss des günstigsten Sondervertrags für Strom in den vom vzbv regelmäßig untersuchten 14 Großstädten im Mittel bei 26 Cent pro Kilowattstunde. Damit können Verbraucher:innen vor allem bei einem Wechsel von der Grundversorgung in einen Sondervertrag viel Geld sparen. Denn die von den zuständigen Grundversorgern veranschlagten Arbeitspreise lagen mit 40 Cent pro Kilowattstunde 53 Prozent über den Preisen der günstigsten Neuangebote auf den Vergleichsportalen. „Ein Preisvergleich kann sich lohnen“, so Pop. Wichtig aber sei die sorgfältige Prüfung der Konditionen.
Im Sommer 2022 hatte ExtraEnergie massiv die Preise nicht nur für Strom-, sondern auch für Gaskund:innen erhöht. Der Arbeitspreis hatte sich in diesen Fällen mitunter verdreifacht. Ebenso wurden vereinbarte Preisgarantien übergangen. Die Erhöhungen sind nach Ansicht des vzbv unzulässig. Deshalb klagt der vzbv vor Gericht auf Rückzahlungen an Kund:innen des Energieanbieters. Betroffene können sich der Klage immer noch anschließen.
Auch gegen die Anbieter primastrom und voxenergie hatte der vzbv wegen unzulässiger Preiserhöhungen bei Strom und Gas im Oktober 2022 Klagen eingereicht. Jüngst sind mit diesen beiden Anbietern und dem Schwesterunternehmen nowenergy Vergleiche gelungen. Verbraucher:innen können damit früher die Verträge beenden und erhalten Geld zurück, wenn sie wegen überhöhter Preise zu viel gezahlt haben.
Auswertung der Vorgangserfassung:
Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar.
Um das quantitative Beschwerdeaufkommen besser einordnen zu können, hat der vzbv die Beschwerdezahlen ins Verhältnis zu den ermittelten Kundenanteilen (siehe dazu auch Methodenangabe „Repräsentative Befragung“) gesetzt. Von auffälligen bzw. überproportional vielen Verbraucherbeschwerden bezogen auf einen Anbieter geht der vzbv dann aus, wenn der Anteil der Verbraucherbescherden eines Anbieters deutlich über dem repräsentativ ermittelten Kundenanteil liegt.
Repräsentative Befragung:
Der Kundenanteil für das Jahr 2023 wurde im Rahmen einer haushaltsrepräsentativen forsa-Telefonbefragung ermittelt. Befragt wurden 2.002 haushaltsführende Personen ab 18 Jahren im Zeitraum vom 28. November bis 6. Dezember 2023. Die Zufallsschwankung liegt bei ± 2 Prozentpunkten in der Gesamtstichprobe.
Marktcheck Stromtarife:
Die Marktbeobachtung des vzbv hat die jeweils im Stadtzentrum angebotenen Grundversorgungstarife sowie die günstigsten Sondertarife der meist besuchten Vergleichsportale Check24 und Verivox in den 14 bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands mit einer Einwohnerzahl von über 500.000 untersucht: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden, Hannover und Nürnberg. Erhebungszeitraum: Juli 2024
Hinweis zur Auswertung: Die Preise wurden basierend auf einem angenommenen jährlichen Haushaltsverbrauch in Höhe von 3.500 kWh berechnet. Es wurden ausschließlich Bruttopreise berücksichtigt.