Laut seinem Urteil vom 27. Februar 2018 hält das Bundesverwaltungsgericht Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich rechtens. Hierzu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands:
„Für betroffene Dieselfahrer und Besitzer älterer Benziner ist das Urteil eine Hiobsbotschaft, für die Politik eine Niederlage mit Ansage. Jetzt rächt sich ihre jahrelange Untätigkeit. Die Bundeskanzlerin muss die Auswirkungen des Urteils zur Chefsache machen und den betroffenen Dieselbesitzern Lösungen anbieten, um die Luftqualität in den Städten nachhaltig zu verbessern und eine Zufahrt weiterhin zu gewährleisten.
Die Bundesregierung muss die Hersteller verpflichten, Hardware-Nachrüstungen anzubieten, damit auch ältere Fahrzeuge eine Zufahrterlaubnis erhalten. Die Kosten für die Nachrüstung dürfen nicht den Verbrauchern, die den Zusagen der Industrie und der Politik vertraut haben, aufgebürdet werden. Zudem muss der ÖPNV attraktiver, leistungsfähiger und preisgünstiger werden.
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht den Ball an die Kommunen zurückgespielt hat, muss die Bundesregierung die Bundesländer bei der Umsetzung von streckenbezogenen Fahrverboten unterstützen, zum Beispiel mithilfe einer einheitlichen Beschilderung. Eine bundeseinheitliche Lösung ist unbedingt notwendig. Andernfalls droht ein Flickenteppich mit unterschiedlich ausgestalteten Fahrverboten. Verbraucher würde das noch mehr verunsichern. Der vzbv begrüßt daher, dass die Bundesregierung offenbar bereits Maßnahmen zur bundesweit einheitlichen Beschilderung vorbereitet.“