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Datum: 03.07.2024

Recht auf schnelles Internet: „Höhere Bandbreite nur der erste Schritt“

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zum Recht auf Versorgung mit Internet

Der Digitalausschuss des Bundestages hat Anpassungen für das Recht auf Versorgung mit Internet auf den Weg gebracht. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Press Photo 7, Ramona Pop, Executive Director of the Federation of German Consumer Organisation

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Es war höchste Zeit, dass sich beim Recht auf Versorgung mit Internet endlich etwas bewegt. Eine Erhöhung der Mindestbandbreite ist längst überfällig.

 Und es gibt weitere Baustellen: Der Prüfprozess der vorhandenen Bandbreite muss entschlackt werden. Bei Ansprüchen müssen Verbraucher:innen einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung festgestellt hat und es passiert trotzdem nichts.

 Es ist auch lebensfern, dass die Mindestbandbreite bisher nur draußen an der Hauswand vorhanden sein muss und nicht in den Innenräumen, wo das Internet genutzt wird. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern. Ohne schnelles Internet haben Verbraucher:innen große Nachteile.

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