Infolge der sich häufenden Beschwerden von Postbank-Kund:innen hat die BaFin am 4. September 2023 eine „Information zu Störungen der Geschäftsabwicklung bei der Postbank“ veröffentlicht. Darin informiert die Finanzaufsicht, dass sie erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts beobachtet und aufsichtliche Maßnahmen verhängen wird, sofern dies geboten sein sollte.
Zudem weißt die BaFin darauf hin, dass „Kundinnen und Kunden, die der Ansicht sind, dass ihnen durch das Verhalten eines von der BaFin beaufsichtigten Unternehmens ein finanzieller Schaden entstanden oder Gewinn entgangen ist, […] ihre Forderungen zivilrechtlich gegenüber dem Unternehmen geltend machen [müssen]“.
Hierzu nimmt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), wie folgt Stellung:
Ein einfaches Informationsschreiben der BaFin ist für Verbraucher:innen, die seit Monaten Probleme mit der Postbank haben, bei weitem nicht ausreichend. Dieses Vorgehen zeigt mal wieder, dass der Verbraucherschutz in der BaFin dringend gestärkt werden muss.
Die BaFin sollte der Postbank klar kommunizieren, dass Verbraucher:innen eine unkomplizierte Kompensation für ihre Schäden erwarten und noch bestehende Einschränkungen seitens der Bank unverzüglich beseitigt werden müssen.
Die Bankenaufsicht verweist Verbraucher:innen für ihre Schadenskompensationen an Zivilgerichte. Damit die BaFin wirklich im kollektiven Verbraucherinteresse agiert, sollte sie allen geschädigten Kunden die Probleme bei der IT-Migration für eventuelle Gerichtsverfahren bescheinigen. Eine Information über eine Pressemeldung wird Verbraucher:innen dafür nicht ausreichen.
Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) liegen zwischen Januar und Juni 2023 583 Beschwerden von Kund:innen der Postbank vor. Das sind im ersten Halbjahr bereits annähernd so viele wie im gesamten Vorjahr. Bei der IT-Migration zur Deutschen Bank hatte die Postbank erhebliche Probleme, für die sie keinen ausreichenden Kundensupport bereitstellte. Der vzbv hatte sich an die Finanzaufsicht BaFin gewandt, damit Verbraucher:innen vor solchen Fällen künftig bewahrt bleiben.