Auf Druck der Patientenvertretung hat der GKV-Spitzenverband beschlossen, den Festbetrag für Lithium aufzuheben. Damit fallen die Zuzahlungen für das Standardmedikament zur Rückfallvorsorge bei bipolarer Störung und Depression weg. Für Patient:innen, die bisher hohe Zuzahlungen leisten mussten, bedeutet dies einen wichtigen Fortschritt.
Der Festbetrag eines Arzneimittels legt fest, bis zu welchem Betrag die gesetzlichen Krankenkassen ein Fertigarzneimittel einer Wirkstoffgruppe bezahlen. Da die Lithium-Rohstoffpreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, stand Patient:innen allerdings teilweise überhaupt kein Präparat zum Festbetrag zur Verfügung.
Die Entscheidung des GKV-Spitzenverbands ist aus Sicht der Patientenvertretung, zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört, nur folgerichtig und bedeutet gerade für einkommensschwache Betroffene eine große Erleichterung.
Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
Neben der Arbeit in den Gremien des G-BA engagieren sich die Patientenvertreter in weiteren Gremien auf Bundes- und Landesebene, welche einen direkten Einfluss auf die gesundheitliche Versorgung in Deutschland haben. Beim GKV-Spitzenverband besteht ein Mitberatungsrecht, wenn es um den Erlass oder die Überarbeitung etwa von Richtlinien und Empfehlungen geht.