Meta hat verkündet, seine Peering-Partnerschaft mit der Deutschen Telekom beenden zu wollen. Anlass war ein Gerichtsentscheid und gescheiterte Verhandlungen, die Datenübertragung via Telekom unentgeltlich zu ermöglichen. Dazu Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim vzbv.
„Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass sie auf alle Inhalte im Internet gleichermaßen zugreifen können. Bisher müssen Internetanbieter in Europa im Sinne der Netzneutralität alle Daten bei der Übertragung gleich behandeln. Sie dürfen Inhalte nicht verlangsamen, blockieren oder bevorzugen. Der Fall Telekom gegen Meta zeigt, wie fragil das Prinzip der Netzneutralität ist. Denn seit Jahren setzen sich die Telekom und andere Netzbetreiber dafür ein, dass sie von Inhalteanbietern wie ARD, Netflix oder Meta eine Netzgebühr als Datenmaut verlangen können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband lehnt eine Datenmaut entschieden ab.
Eine Datenmaut würde die Netzneutralität schwächen. Sie gefährdet das offene und freie Internet. Denn im schlimmsten Fall könnten Telekommunikationsanbieter über eine Datenmaut entscheiden, welche Inhalte wie zu Verbraucher:innen durchgeleitet werden: Wer nicht ausreichend zahlt, wird nicht oder nur langsam gesendet. Dann könnten Kund:innen trotz ihrer monatlichen Zahlungen an Netzbetreiber, Streaming- und Clouddienste nicht auf alle Inhalte im Netz gleichermaßen zugreifen.
Dabei wird für die Bereitstellung der Infrastruktur bereits bezahlt: über die Internettarife der Verbraucher:innen. Mit der Datenmaut wollen sich die Netzbetreiber also doppelt für ihre Netze bezahlen lassen. Die Leidtragenden wären am Ende auch hier die Verbraucher:innen: Wenn Inhalteanbieter die Datenmaut auf ihre Kund:innen abwälzen, sind es die Verbraucher:innen, die doppelt zur Kasse gebeten werden.“