Datum: 02.01.2025

Inkasso: Neue Aufsicht, mehr Verbraucherschutz?

Statement vom Meret Sophie Noll, Referentin im Team Recht und Handel des vzbv

Meret Noll im vzbv

Quelle: vzbv

Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesamt für Justiz die zentrale Aufsichtsstelle über Inkassodienstleister. Für den Verbraucherschutz ist das eine gute Nachricht. Bisher gab es, verteilt über die Bundesländer, 38 verschiedene Aufsichten. Das hat einheitliche Entscheidungen kompliziert gemacht hat. Dazu Meret Sophie Noll, Referentin im Team Recht und Handel des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Mit der einheitlichen Aufsicht über Inkassounternehmen bietet sich jetzt die Chance, endlich eine hohe Qualität der Aufsichtsaufgaben sicherzustellen. Dafür muss das Bundesamt für Justiz den Beschwerden über Inkassounternehmen schnell und mit einheitlicher Entscheidungspraxis nachgehen. Es ist dabei essenziell, dass die Aufsicht über ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen verfügt. Nur so kann sie effektiv arbeiten und frühzeitig auf kritische Entwicklungen im Markt reagieren. Für Verbraucher:innen ist das wichtig, weil sie nun hoffentlich besser vor unseriösen Inkassopraktiken geschützt werden.

Auch Legal-Tech-Unternehmen bieten ihre Dienstleistungen häufig unter einer Inkassolizenz an. Hier ist es Aufgabe des Bundesamts für Justiz, bei den Geschäftsmodellen genau hinzuschauen, um für Verbraucher:innen die Qualität der Angebote sicherzustellen.“


Verbraucherpolitische Forderungen des vzbv zur Bundestagswahl 2025

Die nächste Bundesregierung muss die Sorgen und Probleme der Menschen ernst nehmen. Sie muss für spürbare Verbesserungen im Alltag sorgen und den Verbraucherschutz stärken. Im Bereich Inkasso bedeutet das:

Vor diesen Problemen stehen Verbraucher:innen

  • Überhöhte Inkassogebühren: Wer eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält oft Post von einem Inkasso-Unternehmen. Das Problem: Betroffene können die Inkassokosten kaum überprüfen. Auch wenn die Forderung an sich berechtigt ist, steht die Höhe der Inkassokosten oft in keinem Verhältnis zum offenen Betrag.
  • Problematische Praktiken: Durch bedrohlich klingende Schreiben versuchen die Inkasso-Unternehmen, Druck auf Verbraucher:innen auszuüben. Sind Verbraucher:innen auf eine Ratenzahlungsvereinbarung angewiesen, werden sie zum Teil durch entsprechend vorangekreuzte Felder gedrängt, die Geldforderungen anzuerkennen (Schuldanerkenntnis) oder weitere nachteilige Vereinbarungen zu unterzeichnen.

Der Bundestag und die Bundesregierung sollten…

  • die Inkassokosten deckeln. Bei Schulden bis 200 Euro muss eine Kostendeckelung für Inkassogebühren von maximal 15 Euro eingeführt werden.
  • die Verknüpfung von Ratenzahlung und Schuldanerkenntnis verbieten. Es braucht ein Verbot, Ratenzahlungsvereinbarungen mit Schuldanerkenntnissen oder anderen nachteiligen Regelungen für Verbraucher:innen zu verknüpfen.
     
Gemeinsame Stellungnahme zur Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ | Januar 2024

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Gemeinsame Stellungnahme zur Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ | Januar 2024

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Positionspapier: Verbandsthema Inkasso

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Stand: Oktober 2023

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