73 Prozent der Verbraucher:innen sind der Meinung, dass die Widerrufsfrist für Verträge, die an der Haustür abgeschlossen werden, von 14 auf 30 Tage verlängert werden sollte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert neben einer längeren Widerrufsfrist, Verbraucher:innen generell besser vor Kostenfallen durch langfristige Verträge zu schützen.
Dazu Ramona Pop, Vorständin des vzbv:
„Immer und immer wieder werden an der Haustür, am Telefon oder im Ladengeschäft Verträge untergeschoben, die Verbraucher:innen gar nicht oder allenfalls in anderer Form abschließen wollten. Das führt zu Ärger, unnötigem Zeitaufwand und vermeidbaren Kosten. Die Lösungen liegen auf der Hand: Bestätigungspflichten, Gesprächszusammenfassungen, längere Widerrufsfristen sowie maximal ein Jahr Vertragslaufzeit. Langfristige Verträge werden für Verbraucher:innen immer wieder zur Kostenfalle. Es muss hier endlich zu verbraucherfreundlicheren Lösungen kommen.“
- Allgemeine zeitversetzte Bestätigungspflicht für telefonisch geschlossene langfristige Verträge (in Textform, zum Beispiel per E-Mail)
- Schriftliche Zusammenfassung der maßgeblichen vertraglichen Aspekte für im Ladengeschäft geschlossene Verträge
- 30 Tage Widerrufsfrist für an der Haustür geschlossene Verträge bei unbestellten Haustürbesuchen
- Maximal ein Jahr Erstvertragslaufzeit für langfristige Verträge
Methode: Repräsentative telefonische Befragung (11. bis 28. März 2024) von forsa im Auftrag des vzbv. Basis: 1.500 Personen ab 14 Jahren. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte.