Datum: 04.12.2024

Grünes Licht für Green Claims Richtlinie

Statement von Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleitung Verbraucherpolitik im vzbv

„100 % Klimaneutral“ – damit warb der Energieanbieter Yippie für Erdgas. Diese Werbeaussage ist irreführend, entschied das Landgericht Darmstadt nach Klage des vzbv. Eine Vorabkontrolle von Umweltaussagen, wie es die Green Claims Richtlinie vorsieht, kann dazu beitragen, solches Greenwashing künftig zu unterbinden und mehr Rechtssicherheit für Verbraucher:innen und Unternehmen zu schaffen. Die Verhandlungen zur Green Claims Richtlinie zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat können in Kürze beginnen. Das Europäische Parlament hat sein Verhandlungsmandat für die Richtlinie bestätigt. Dazu Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv:

Michaela Schröder

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

„Verbraucher:innen sind immer wieder mit irreführenden Werbeaussagen konfrontiert, die Produkte nachhaltiger darstellen, als sie es tatsächlich sind. Irreführende Werbeaussagen sollten gar nicht erst auf den Markt gelangen können. Die Green Claims Richtlinie setzt hier an. Wird sie beschlossen, müssen Unternehmen Umweltaussagen belegen, bevor sie damit werben dürfen.

Es ist gut, dass die Ausschüsse für Umwelt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament beschlossen haben, die Position des Parlaments zur Green Claims Richtlinie beizubehalten. Damit können die Trilogverhandlungen im neuen Jahr zeitnah starten. Das ist wichtig, denn Verbraucher:innen müssen endlich effektiv vor Greenwashing geschützt werden.

Es braucht strenge Regeln, die für alle Claims und alle Marktteilnehmer gelten. Die Werbung mit „Klimaneutralität“ sollte grundsätzlich verboten werden – sowohl in Bezug auf einzelne Produkte als auch ganze Unternehmen. Effektive Regeln gegen Greenwashing stärken auch die Unternehmen, die wirklich etwas für die Umwelt tun. Denn nur wenn Verbraucher:innen darauf vertrauen können, dass Werbung wahr ist, heben sich umweltfreundliche Produkte von der Konkurrenz ab.“

Weitere Informationen

Aktuell läuft ein Verfahren des vzbv gegen die Deutsche Kosmetikwerke AG, bei der Sonnenschutzprodukte als „klimaneutral“ bezeichnet wurden.

Downloads

LG Darmstadt | Urteil gegen Yippie

LG Darmstadt | Urteil gegen Yippie

Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 18. Oktober 2024

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Alles zum Thema: Greenwashing

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Tabellenband zur Forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv | August 2023

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No claims without proof | Opinion of the Federation of German Consumer Organisations | July 2023

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Opinion of the Federation of German Consumer Organisations on the proposal for a directive of the European Parliament and the Council on substantiation and communication of explicit environmental claims | July 2023

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The fairy tale of climate neutral products

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Position of the Federation of German Consumer Organisations (vzbv) on advertising with climate neutrality | November 2022

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Grün waschen statt grünwaschen | August 2022

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Aktualisierte Stellungnahme des vzbv zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen (COM(2022) 143 final) | August 2022

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Die Mehrheit der Befragten verlässt sich darauf, dass die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Herstellungsprozessen überprüft wird

Quelle: vzbv

Überprüfbarkeit von Werbeaussagen

Die Mehrheit der Befragten verlässt sich darauf, dass die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Herstellungsprozessen überprüft wird

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Insbesondere jüngere Menschen verlassen sich nach eigenen Angaben tendenziell auf die Überprüfung von Werbeaussagen bzgl. Menschenrechte und Arbeitsschutzmaßnahmen

Quelle: vzbv

Überprüfbarkeit von Werbeaussagen - Alter

Insbesondere jüngere Menschen verlassen sich nach eigenen Angaben tendenziell auf die Überprüfung von Werbeaussagen bzgl. Menschenrechte und Arbeitsschutzmaßnahmen  

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