„100 % Klimaneutral“ – damit warb der Energieanbieter Yippie für Erdgas. Diese Werbeaussage ist irreführend, entschied das Landgericht Darmstadt nach Klage des vzbv. Eine Vorabkontrolle von Umweltaussagen, wie es die Green Claims Richtlinie vorsieht, kann dazu beitragen, solches Greenwashing künftig zu unterbinden und mehr Rechtssicherheit für Verbraucher:innen und Unternehmen zu schaffen. Die Verhandlungen zur Green Claims Richtlinie zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat können in Kürze beginnen. Das Europäische Parlament hat sein Verhandlungsmandat für die Richtlinie bestätigt. Dazu Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv:
„Verbraucher:innen sind immer wieder mit irreführenden Werbeaussagen konfrontiert, die Produkte nachhaltiger darstellen, als sie es tatsächlich sind. Irreführende Werbeaussagen sollten gar nicht erst auf den Markt gelangen können. Die Green Claims Richtlinie setzt hier an. Wird sie beschlossen, müssen Unternehmen Umweltaussagen belegen, bevor sie damit werben dürfen.
Es ist gut, dass die Ausschüsse für Umwelt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament beschlossen haben, die Position des Parlaments zur Green Claims Richtlinie beizubehalten. Damit können die Trilogverhandlungen im neuen Jahr zeitnah starten. Das ist wichtig, denn Verbraucher:innen müssen endlich effektiv vor Greenwashing geschützt werden.
Es braucht strenge Regeln, die für alle Claims und alle Marktteilnehmer gelten. Die Werbung mit „Klimaneutralität“ sollte grundsätzlich verboten werden – sowohl in Bezug auf einzelne Produkte als auch ganze Unternehmen. Effektive Regeln gegen Greenwashing stärken auch die Unternehmen, die wirklich etwas für die Umwelt tun. Denn nur wenn Verbraucher:innen darauf vertrauen können, dass Werbung wahr ist, heben sich umweltfreundliche Produkte von der Konkurrenz ab.“
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Aktuell läuft ein Verfahren des vzbv gegen die Deutsche Kosmetikwerke AG, bei der Sonnenschutzprodukte als „klimaneutral“ bezeichnet wurden.