CO-2-kompensiert, klimaneutral, nachhaltig – Verbraucher:innen werden mit einer Vielzahl an ungeregelten Werbeaussagen konfrontiert, die umweltfreundliche Produkte versprechen. Den Wahrheitsgehalt dieser Green Claims zu überprüfen, ist fast unmöglich. Die Europäische Kommission hat sich am 22. März zu umweltbezogenen Werbeaussagen positioniert und Kriterien definiert, wie diese künftig verwendet werden dürfen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kommentiert:
Gut, dass die Europäische Kommission Greenwashing endlich einen Riegel vorschieben will. Viel zu lange wurden Verbraucher:innen mit Claims über angeblich umweltfreundliche Produkte in die Irre geführt.
Greenwashing täuscht nicht nur Verbraucher:innen, sondern schadet auch Umwelt und Klima: Wenn schädliche Produkte lediglich grün angestrichen werden, setzt das keine Anreize, die Produktion zu verändern. Eine bessere Regulierung schützt Verbraucher:innen und hilft Umwelt und Klima. Irreführende Claims wie „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“ müssen in Zukunft komplett verboten werden.
Wichtig ist, dass die Regeln für alle Produktgruppen gelten – vom Babybrei bis zur Waschlotion. Verbraucher- und Umweltschutz muss von allen Herstellern ernstgenommen werden.
Das europäische Regelwerk muss jetzt zügig vor der Europawahl beschlossen und dann in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.