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Datum: 15.10.2024

Entschädigung bei zu geringer Bandbreite überfällig

vzbv beantwortet Fragenkatalog des Digitalausschusses zum Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-Nabeg)

EIn Mann schaut frustriert auf sein handy während der Router geringe Internetgeschwindigkeit anzeigt.

Quelle: urby - AdobeStock.com

Das TK-Nabeg ist die große Novelle des Telekommunikationsgesetzes der aktuellen Legislaturperiode. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) macht in seiner Stellungnahme auf Verbraucherärgernisse aufmerksam, die bei der aktuellen Gesetzesänderung behoben werden müssen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird zwar eine Änderung des Minderungsrechts bei zu geringer Bandbreite vorgeschlagen. Die Anpassungen sind aus Sicht des vzbv nicht ausreichend.

Das Minderungsrecht ist bislang noch kein wirksames Instrument für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt. Seit der Einführung des Minderungsrechts gibt es unterschiedliche und intransparente Berechnungsmodelle der Anbieter für die Höhe der Minderung des Tarifpreises. Für Verbraucher:innen ist oft unklar, wie die festgesetzte Minderungshöhe zustande kommt. Häufig mindern die Anbieter auch nicht den gesamten Tarifpreis, sondern nur bestimmte, vom Anbieter einseitig festgelegte Bestandteile des Tarifes.

Nach Ansicht des vzbv muss das Minderungsrecht bei zu geringer Bandbreite grundlegend reformiert werden. Der vzbv schlägt eine monatliche Entschädigung von 15 Euro vor, sofern eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßige Abweichung der Internetgeschwindigkeit vorliegt. Das Sonderkündigungsrecht muss unverändert bestehen bleiben.

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Chance für mehr  Verbraucherschutz im TK-Markt nutzen

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“  | Oktober 2024 

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Wettbewerb im Mobilfunk fördern | Stellungnahme des vzbv | November 2023

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Kundenschutz im Telekommunikationsmarkt stetig verbessern

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes | Oktober 2023

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Kernergebnisse des Verbraucherreports 2021 | Zweiseiter | Oktober 2021

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Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz | Stellungnahme des vzbv | Mai 2017

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) für die öffentliche Anhörung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtbegriffe nach Artikel 4 Abs. 4 der EU-Verordnung 2015/2120 | Mai 2017

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