Datum: 30.05.2024

Elektrogeräte: Hersteller und Handel stärker in die Pflicht nehmen

vzbv fordert: Regulierung zur Rückgabe elektronischer Altgeräte ausweiten und konsequent umsetzen

  • Rückgabe kleiner Elektrogeräte muss im Sinne der Kreislaufwirtschaft vereinfacht werden
  • vzbv fordert Verbot von Wegwerf-Elektrogeräten, auch von Einweg-E-Zigaretten
  • Bundesregierung muss Hersteller und Handel bei der Rückgabe von gebrauchten oder kaputten Elektrogeräten stärker in die Pflicht nehmen
Gebrauchte elektronische Geräte für den täglichen Gebrauch

Quelle: damrongratta - 123rf

Oft landen Elektrogeräte im Müll, obwohl Supermärkte und Discounter dazu verpflichtet sind, sie zurückzunehmen. Dafür sind sie nicht geeignet und der Kreislaufwirtschaft gehen Ressourcen verloren. Um das zu ändern, will das Bundesumweltministerium (BMUV) das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) überarbeiten. In einer Stellungnahme begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Vorhaben und fordert die Bundesregierung auf, den Vollzug der Gesetze zu verbessern. Auch sollten Einweg-Elektrogeräte wie Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Zudem müssten Hersteller und Handel stärker zur Verantwortung gezogen werden.

„Obwohl Supermärkte und Discounter zur Rücknahme kleiner Elektrogeräte verpflichtet sind, landet der kaputte Wasserkocher oft noch im Müll. Zahlreiche Geschäfte ignorieren die gesetzlichen Vorgaben, informieren unzureichend oder weigern sich ganz, Geräte zurückzunehmen. Dadurch gehen auch wichtige Ressourcen verloren, ein Umbau von der linearen zur Kreislaufwirtschaft kann so nicht gelingen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

„Der vzbv begrüßt, dass die Bundesregierung mit einer Novellierung des Gesetzes jetzt nachsteuern will. Doch die Bemühungen gehen nicht weit genug. Uneinsichtige Händler und Handelsketten sollten konsequenter sanktioniert werden.“

Vorgaben besser durchsetzen

Laut vzbv sollten der stationäre und der Online-Handel verpflichtet werden, an mehreren Stellen sichtbar über Rückgabemöglichkeiten der Altgeräte zu informieren. Zudem müssen Verbraucher:innen leicht zugänglich und verständlich darüber informiert werden, an wen sie sich im Beschwerdefall wenden können. Beispielsweise auf einer bundesweiten Webseite, auf der Startseite der jeweiligen Behörden oder als Flyer in der Auslage der Bürgerämter.

„Die besten Gesetze nutzen nichts, wenn sie nicht eingehalten werden“, sagt Pop. Das Umweltbundesamt bestätigt, dass die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent im Jahr 2021 verfehlt wurde: Die Sammelquote lag demnach bei 38,6 Prozent.

Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Jahr 2023 Mängel bei der Umsetzung der Regulierung festgestellt: Lediglich 44 der 138 in Nordrhein-Westfalen untersuchten Geschäfte hatten per Aushang über die Abgabemöglichkeit von Geräten informiert. In 31 Geschäften konnten die Testpersonen ihr Elektroaltgerät auch auf Nachfrage nicht abgeben. Mehr zum Marktcheck lesen Sie hier.

Verbot von Einweg-Elektrogeräten

Darüber hinaus fordert der vzbv ein generelles Verbot für den Vertrieb von Einweg-Elektrogeräten, wie Wegwerf-E-Zigaretten. Die enthaltenen Rohstoffe in den Batterien sind zu wertvoll, um sie nur einmal zu verwenden. „Die effektivste Lösung für Umwelt, Brandschutz und Gesundheit ist das Verbot von Einweg-Elektrogeräten und -Produkten, wie beispielsweise auch Einweg-E-Zigaretten. Dann können diese gar nicht erst im Restmüll oder auf der Straße landen“, sagt Pop. Stattdessen können alternative Mehrweg-Lösungen genutzt werden, die bereits angeboten werden.

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