Damit Verbraucher:innen im digitalen Raum besser geschützt werden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weitreichende Reformen im Verbraucherrecht. Anlass dazu bietet der „Digital Fairness Fitness-Check“. Die Europäische Kommission hat untersucht, ob das geltende EU-Verbraucherrecht im digitalen Umfeld ein ausreichend hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet. Überprüft wurden drei der wichtigsten EU-Verbraucherschutzvorschriften: die Richtlinien gegen unlautere Geschäftspraktiken, gegen unzulässige Vertragsklauseln und über Verbraucherrechte. Die Ergebnisse dieser Bewertung wurden am Donnerstag veröffentlicht.
Dazu Felix Methmann, Leiter des Teams Recht und Handel im vzbv:
„Mit der Digitalisierung des Konsumalltags stehen die Menschen vor immer neuen Herausforderungen. Manipulative oder süchtig machende Designs, personalisierte Geschäftspraktiken und Algorithmen können individuelle Schwächen von Verbraucherinnen und Verbrauchern erkennen und ausnutzen. Das sind Entwicklungen, auf die das geltende Verbraucherrecht keine ausreichenden Antworten mehr hat. Dabei stehen wir erst am Anfang einer Entwicklung, die durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz maßgeblich beeinflusst wird.
Verbraucherinnen und Verbraucher stehen in der digitalen Welt vor ganz anderen Herausforderungen als in der analogen. Das europäische Verbraucherrecht ist darauf nur unzureichend vorbereitet. Die Europäische Kommission muss den Erkenntnissen jetzt Taten folgen lassen. Ein umfangreiches Update für das europäische Verbraucherrecht ist notwendig. Dabei müssen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher im Mittelpunkt stehen.“