Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 06.03.2024

Digital Markets Act: Mehr Wahlfreiheit für Nutzer:innen im Internet sicherstellen

Statement von Ramona Pop zur Umsetzung des Digital Markets Act

Große Digitalkonzerne wie Google, Apple oder Amazon kontrollieren den Zugang zu digitalen Märkten. Zu ihrem eigenen Vorteil behindern diese Gatekeeper oft den Wettbewerb und schränken die Wahlfreiheit von Verbraucher:innen ein. Ändern soll das der Digital Markets Act (DMA). Große Digitalkonzerne, die von der Europäischen Kommission als Gatekeeper benannt wurden, müssen die Vorgaben des DMA bis zum 7. März umsetzen. Doch es gibt Hinweise, dass einige versuchen könnten, den DMA zu unterlaufen. Durch manipulative Benutzeroberflächen oder Nachrichten könnten sie versuchen, Verbraucher:innen davon abzuhalten, ihre Rechte auszuüben.

Press Photo 6, Ramona Pop, Executive Director of the Federation of German Consumer Organisations

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands kommentiert:

Der Digital Markets Act soll verhindern, dass große Digitalkonzerne wie Google, Meta, Apple oder Amazon bestimmen, was Verbraucher:innen angeboten wird. Das kann den Wettbewerb fördern und die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen stärken.

Damit Verbraucher:innen von den neuen Regeln profitieren, müssen die Gatekeeper den Digital Markets Acts im Sinne des Gesetzes umsetzen. Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC hat bereits Hinweise dafür gefunden, dass zumindest einige Gatekeeper, wie Meta oder Amazon, versuchen könnten, die neuen Regeln zu umgehen. Etwa, indem Verbraucher:innen mit Hilfe manipulativer Nachrichten oder Auswahlmenüs davon abgehalten werden, von ihrer neuen Wahlfreiheit Gebrauch zu machen.

Die Europäische Kommission muss die Regeln des Digital Markets Act durchsetzen, gegen solche Umgehungsversuche entschieden vorgehen und im Zweifelsfall Untersuchungsverfahren einleiten. Nur so kann die Regulierung der digitalen Märkte ihre positive Wirkung für Verbraucher:innen entfalten.

Der DMA erlegt den Gatekeepern umfangreiche Verhaltensregeln auf, die die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen erhöhen sowie den Wettbewerb stärken sollen. So dürfen Anbieter wie Google oder Apple beispielsweise ihre Nutzer:innen künftig nicht mehr daran hindern, vorinstallierte Apps zu löschen oder alternative, günstigere App Stores zu nutzen. Zudem ist es Gatekeepern nicht mehr gestattet, ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen in Suchergebnissen oder auf digitalen Marktplätzen zu bevorzugen oder besser sichtbar zu machen. Damit erhalten Verbraucher:innen Zugang zu potenziell besseren Angeboten beim Online-Einkauf.

Hintergrund

Der Digital Market Act (DMA) ist seit Mai 2023 in Kraft. Die Europäische Kommission hat dafür sechs sehr große Digitalkonzerne als Gatekeeper bestimmt, die „zentrale Online-Dienste“ wie Suchmaschinen, Betriebssysteme, soziale Netzwerke und Marktplätze anbieten. Dazu zählen Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta mit Facebook, WhatsApp, Instagram usw. sowie Microsoft. Entsprechende Anpassungen müssen die Gatekeeper bis 7. März umgesetzt haben.

Alles zum Thema: Wettbewerb in der Digitalisierung

Artikel (28)
Dokumente (5)
Neue Aufsicht für Online-Plattformen

Neue Aufsicht für Online-Plattformen

Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) | Januar 2024

Ansehen
PDF | 195.93 KB
Plattformaufsicht - Schluss mit dem Zuständigkeitsgerangel

Plattformaufsicht - Schluss mit dem Zuständigkeitsgerangel

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Ansehen
PDF | 245.74 KB
Datenmaut schadet Verbraucher:innen | Stellungnahme des vzbv | Mai 2023

Datenmaut schadet Verbraucher:innen | Stellungnahme des vzbv | Mai 2023

Stellungnahme zur Sondierungskonsultation der Europäischen Kommission über die „Zukunft des elektronischen Kommunikationssektors und seiner Infrastruktur“ | Mai 2023

Ansehen
PDF | 228.77 KB
Starke Aufsicht für starke Nutzer:innen | Positionspapier des vzbv | Dezember 2022

Starke Aufsicht für starke Nutzer:innen | Positionspapier des vzbv | Dezember 2022

Positionspapier zur nationalen Umsetzung des Digital Services Act | Dezember 2022

Ansehen
PDF | 141.67 KB
Verbraucherprobleme mit dem Kündigungsbutton

Verbraucherprobleme mit dem Kündigungsbutton

Ergebnisse aus Verbraucheraufruf und Webseitenanalyse des vzbv | Kurzpapier des vzbv | Januar 2023

Ansehen
PDF | 173.6 KB
Urteile (20)
Videos & Grafiken (1)
Imagine this happening to you when shopping (hidden camera)

Imagine this happening to you when shopping (hidden camera)

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher schauen Filme oder TV-Serien im Internet oder verfolgen Sportveranstaltungen online. Viele Dienste, die zu Hause problemlos genutzt werden können, stehen bei einem Auslandsaufenthalt nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Medienangebote, wie zum Beispiel Filme aus anderen EU-Ländern, können in Deutschland zudem häufig nicht genutzt werden. Die europäische Verbraucherorganisation BEUC hat ein Video veröffentlicht, um auf die diskriminierende Praxis des Geoblockings aufmerksam zu machen.

Video ansehen
Termine (2)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Miika Blinn

Miika Blinn

Referent Team Digitales und Medien

info@vzbv.de +49 30 25800-0

Kontakt

lina-ehrig-presse-vzbv_1_von_1.jpg

Lina Ehrig

Leiterin Team Digitales und Medien

info@vzbv.de +49 30 258 00-0