Die Konditionen von Girokonten unterscheiden sich teils erheblich. Es bedarf einer von der BaFin betriebenen Vergleichswebsite.
Verbraucher:innen müssen nach europäischem Recht Zugang zu einer Vergleichswebsite haben, mithilfe derer sie das Angebot von Girokonten am Markt vergleichen können. Versuche privatwirtschaftlicher Lösungen sind in Deutschland gescheitert. Die Vergleichswebsite muss eine umfassende Marktabdeckung und einen Vergleich nach unabhängigen Kriterien bieten.
„Wir werden bei der BaFin eine Vergleichs-Website für Kontoentgelte einrichten.“
- Der vzbv fordert, dass die Vergleichswebseite für Kontoentgelte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angesiedelt wird.
Mit dem Entwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz möchte die Bundesregierung den Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) übertragen. Anbieter von Zahlungskonten sollen verpflichtet werden, relevante Daten an die BaFin zu melden. Mit dem Gesetzentwurf wird die Forderung des vzbv erfüllt, die Vergleichswebsite einer unabhängigen Stelle zu übertragen.
Allerdings soll es laut Gesetzentwurf privaten Anbietern möglich sein, sich als Vergleichswebsite zertifizieren zu lassen. Um Interessenkonflikten vorzubeugen, sollten aus Sicht des vzbv weitere Anbieter ausgeschlossen werden. Die Website sollte alleine von der BaFin betrieben werden.