Die Konditionen von Girokonten unterscheiden sich teils erheblich. Es bedarf einer von der BaFin betriebenen Vergleichswebsite.
Verbraucher:innen müssen nach europäischem Recht Zugang zu einer Vergleichswebsite haben, mithilfe derer sie das Angebot von Girokonten am Markt vergleichen können. Versuche privatwirtschaftlicher Lösungen sind in Deutschland gescheitert. Die Vergleichswebsite muss eine umfassende Marktabdeckung und einen Vergleich nach unabhängigen Kriterien bieten.
„Wir werden bei der BaFin eine Vergleichs-Website für Kontoentgelte einrichten.“
- Der vzbv fordert, dass die Vergleichswebseite für Kontoentgelte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angesiedelt wird.
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wird der Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) übertragen. Alle Anbieter von Zahlungskonten sind verpflichtet, relevante Kontodaten an die BaFin zu melden, um eine vollständige Markttransparenz zu erhalten. Mit dem Gesetz wird die Forderung des vzbv erfüllt, die Vergleichswebseite einer unabhängigen Stelle zu übertragen.