Die Konditionen von Girokonten unterscheiden sich teils erheblich. Es bedarf einer von der BaFin betriebenen Vergleichswebsite.
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1 Jahr
Halbzeitbilanz
Mit dem Entwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz möchte die Bundesregierung den Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) übertragen. Anbieter von Zahlungskonten sollen verpflichtet werden, relevante Daten an die BaFin zu melden. Mit dem Gesetzentwurf wird die Forderung des vzbv erfüllt, die Vergleichswebsite einer unabhängigen Stelle zu übertragen.
Allerdings soll es laut Gesetzentwurf privaten Anbietern möglich sein, sich als Vergleichswebsite zertifizieren zu lassen. Um Interessenkonflikten vorzubeugen, sollten aus Sicht des vzbv weitere Anbieter ausgeschlossen werden. Die Website sollte alleine von der BaFin betrieben werden.
1 Jahr zur Wahl
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wird der Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) übertragen. Alle Anbieter von Zahlungskonten sind verpflichtet, relevante Kontodaten an die BaFin zu melden, um eine vollständige Markttransparenz zu erhalten. Mit dem Gesetz wird die Forderung des vzbv erfüllt, die Vergleichswebseite einer unabhängigen Stelle zu übertragen.
Verbraucher:innen müssen nach europäischem Recht Zugang zu einer Vergleichswebsite haben, mithilfe derer sie das Angebot von Girokonten am Markt vergleichen können. Versuche privatwirtschaftlicher Lösungen sind in Deutschland gescheitert. Die Vergleichswebsite muss eine umfassende Marktabdeckung und einen Vergleich nach unabhängigen Kriterien bieten.
„Wir werden bei der BaFin eine Vergleichs-Website für Kontoentgelte einrichten.“
- Der vzbv fordert, dass die Vergleichswebseite für Kontoentgelte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angesiedelt wird.