Ein verbindliches Tierwohllabel muss über die Haltungsformkennzeichnung des Handels hinausgehen. Tierschutzstandards müssen angehoben werden.
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Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
- Verbraucher:innen wünschen sich verlässliche Informationen über das Tierwohl sowie höhere Tierhaltungsstandards.
- Wenn insgesamt weniger Tiere nach deutlich höheren Standards gehalten werden und der Fleischkonsum auf Seiten der Verbraucher:innen weiter zurückgeht, hätte dies zahlreiche positive Effekte auf den Tier-, Umwelt- und Klimaschutz und die Gesundheit der Verbraucher:innen.
- „Wir führen ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Unser Ziel sind entsprechende verbindliche EU-weit einheitliche Standards.“
- „Wir schließen bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und verbessern das Tierschutzgesetz (…)“
- „Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen. Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel bürokratisch zu belasten. Die Investitionsförderung wird künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen gewährt.“
- Verbindliche Einführung einer Tierwohlkennzeichnung bis Ende 2022. Diese darf nicht 1:1 der Haltungsformkennzeichnung des Handels entsprechen, sondern muss um Tiergesundheits- und Tierwohlindikatoren und Kriterien für alle Lebensphasen des Tiers ergänzt werden.
- Nachweisliche Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls in allen Lebensphasen durch gesetzliche Vorgaben
- Fahrplan für den Umbau der Tierhaltung mit klaren Vorgaben zum Zeitplan und zur Finanzierung
- Die Investitionsförderung darf ausschließlich für höhere Haltungsstufen gewährt werden. Die laufende Förderung muss dem Umbau dienen und darf nicht auf Dauer gezahlt werden. Sie muss an ein über Tierwohlindikatoren nachgewiesenes hohes Tierwohlniveau im Betrieb gekoppelt werden.
- Die Bundesregierung hat im August den Referentenentwurf für ein Tierhaltungskennzeichengesetz sowie einen Entwurf zur Änderung der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung vorgelegt. Sie möchte das Kennzeichen nur für ausgewählte Lebensphasen (bei der Fleischerzeugung die Mast) entwickeln und die Tierhaltung mit nur einem begrenzten Set an Kriterien für die höheren Stufen verbessern. Die Kriterien müssen aus Sicht des vzbv erweitert werden und das BMEL muss einen Fahrplan liefern für die Erweiterung des Gesetzes, das zunächst nur Vorgaben für Fleisch von Mastschweinen trifft.
- Entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag werden Transport und Schlachtung im Referentenentwurf ausgeklammert.
- Die Bundesregierung hat einen Weg gewählt, der sich stark an die Haltungsformkennzeichnung des Handels anlehnt und für die Überwachung nur wenige zu kontrollierende Kriterien schafft. Aus Sicht des vzbv wird diese Herangehensweise keine positive Dynamik hin zu mehr Tierwohl in den Betrieben schaffen. In jedem Fall braucht es neben einem Kennzeichen zusätzliche Maßnahmen wie die Anhebung gesetzlicher Standards und eine bessere Kontrolle. Welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen will, um gesetzliche Standards und Kontrolle tatsächlich grundlegend und für alle Tiere und Betriebe zu verbessern, ist noch unklar. Es fehlt die Kommunikation über das geplante Gesamtkonzept der Bundesregierung, unter anderem zur Anhebung der gesetzlichen Mindeststandards und zur Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung.
- Das BMEL hat die Schaffung einer Tiergesundheitsdatenbank angekündigt. Unklar ist jedoch, wann dies passieren soll und inwiefern sie tatsächlich zur Verbesserung des Tierwohls in den Betrieben eingesetzt wird. Der vzbv fordert, dass nicht nur Daten am toten Tier, also im Schlachthof, sondern auch am lebenden Tier in den Betrieben erhoben werden. Ziel muss die Entwicklung eines umfassenden Tiergesundheits- und Tierwohlmonitorings sein, das von der Überwachung genutzt werden kann und außerdem Vorbedingung für die Gewährung von Fördermitteln ist. Nur Betriebe, die ein messbar hohes Tierwohl nachweisen können, sollten mit laufenden Betriebsfördermitteln unterstützt werden.
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