Nachhaltigen Konsum stärken
Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist.
Warum ist das wichtig?
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert darauf, dass Kleidung, Lebensmittel oder Elektrogeräte nicht auf Kosten der Umwelt oder der Menschen, die sie herstellen, produziert werden. Diese Verbraucher möchten ihren Lebensstil hin zu einem nachhaltigeren Konsum verändern.
Was steht im Koalitionsvertrag?
„Wir wollen das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum weiterentwickeln sowie das ‚Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum‘ weiter stärken. Wir werden auf die Stärkung der ökologischen Standards in der EU-Öko-Design-Richtlinie hinwirken.“
„Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“
Was fordert der vzbv?
Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist. Dazu gehören etwa Regeln zur umweltverträglichen Rohstoffgewinnung oder Arbeitsschutzstandards. Für Bio-Lebensmittel gibt es etwa die bewährte EG-Öko-Verordnung, die gesetzliche Mindeststandards für die ökologische Produktion vorschreibt. Nur wenn diese Standards eingehalten werden, dürfen Produkte das grüne Blatt mit den Eurosternen tragen und als „biologisch erzeugt“ bezeichnet werden. Auch für die soziale und ökologische Dimension anderer Produkte müssen gesetzliche Mindestanforderungen geschaffen werden.
Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?
Der Staatssekretärsausschuss Nachhaltige Entwicklung hat am 26. April 2021 über die Weiterentwicklung des NPNK entschieden. Während einer Dialogveranstaltung im November 2020 und in der Dialoggruppe zum Staatssekretärsausschuss hat der vzbv Input zum Verfahren gegeben. Ein Entwurf liegt jedoch noch nicht öffentlich vor. Ob ein eigener Haushaltstitel für das Programm und das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum eingerichtet wird, ist unklar.
Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat ergeben, dass nur 16 bis 18 Prozent der deutschen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht nachkommen. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) deshalb einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz erarbeitet, der am 10. Juni vom Bundestag beschlossen wurde. Der vzbv bewertet das Gesetz als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf: So müssen Sorgfaltspflichten in nachgelagerten Lieferkettenstufen nur abgestuft umgesetzt werden, zunächst sind nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden von der Regelung betroffen. Außerdem wird zivilrechtliche Haftung bei Verstößen explizit ausgeschlossen. Zu begrüßen ist, dass der Bundestag dafür gesorgt hat, dass das Gesetz, anders als im Regierungsentwurf vorgehsehen, auch für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland und Tochterunternehmen deutscher Konzerne gilt.
Die EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten haben sich Anfang Januar 2019 in Brüssel auf neue Ökodesignanforderungen für Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher und Geschirrspüler geeinigt. Die neuen Standards umfassen neben Anforderungen an den Energieverbrauch erstmals auch Vorgaben, mit denen Haushaltsgeräte künftig ressourcenschonender und verbraucherfreundlicher werden sollen. Sie sollen leichter zu reparieren und somit länger nutzbar sein sowie besser recycelt werden können. Der vzbv begrüßt diese neuen Anforderungen als einen ersten Schritt zur Schonung der natürlichen Ressourcen, kritisiert aber zugleich die mangelnde Konsequenz bei der Umsetzung der Reparierfähigkeit.