Breitbandausbau

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Schnelles Internet gehört zum Leben dazu wie die Wasserversorgung oder der Stromanschluss.

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Abgeschlossen

Oberste Priorität der Bundesregierung beim Breitbandausbau muss sein, dass alle Verbraucher in einer angemessenen Geschwindigkeit surfen können. Wer keinen schnellen Internetanschluss hat, wird immer mehr abgehängt. Alle Verbraucher sollten ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben.

„Wir gestalten den Weg in die Gigabit-Gesellschaft mit höchster Priorität. Deshalb wollen wir den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen. Wir wollen den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus.“

Der Ansatz der Bundesregierung zum Ausbau der Netze ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist es erforderlich, in zeitlicher Hinsicht ehrgeizigere Ziele zu verfolgen. Der vzbv fordert daher eine Umsetzung des rechtlichen Anspruchs auf schnelles Internet noch in dieser Legislaturperiode. Der vzbv schlägt zudem vor, den Rechtsanspruch auf schnelles Internet und Universaldienst sinnvoll miteinander zu verbinden. Sofern keine entsprechende Infrastruktur über alle Technologien hinweg vorhanden ist, muss diese zur Verfügung gestellt oder ausgebaut werden. Auch sollte die Bundesnetzagentur dazu ermächtigt werden, Versorgungs- und Ausbauverpflichtungen anzuordnen und durchzusetzen.

Ende April 2021 wurde die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG) im Bundestag beschlossen, die auch die neuen Regeln zum Rechtsanspruch auf schnelles Internet und dem Breitband-Universaldienst beinhaltet. Aus Verbrauchersicht ist die gewählte Umsetzung in der Gesetzesnovelle enttäuschend. Es werden überwiegend europarechtliche Minimalvorgaben implementiert, die ohnehin national umgesetzt werden mussten. Das Recht auf schnelles Internet bietet in jetziger Ausgestaltung keinen qualitativen Mehrwert gegenüber dem Universaldienst. Zudem ist keine anfängliche Mindestbandbreite im Gesetz definiert. Qualitative Anforderungen an den Universaldienst sollen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Novelle vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages, in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.

Downloads & weiterführende Links

Informierte Verbraucher im Telekommunikationsmarkt | Stellungnahme des vzbv | 20.01.2021

Informierte Verbraucher im Telekommunikationsmarkt | Stellungnahme des vzbv | 20.01.2021

Informierte Verbraucher im Telekommunikationsmarkt | Stellungnahme des vzbv | 20.01.2021

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Breitband(ausbau) in Deutschland: Bitte warten... | Positionspapier des vzbv | November 2019

Breitband(ausbau) in Deutschland: Bitte warten... | Positionspapier des vzbv | November 2019

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Tempo beim schnellen Internet | Faktenblatt des vzbv | Oktober 2020

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