Der vzbv fordert innovative Mobilitätsdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Ausrichtung des öffentlichen Verkehrs an ihren Bedürfnissen.
Moderne attraktive Mobilitätsdienstleistungen dürfen Verbrauchern nicht verwehrt werden. Deshalb muss der Rechtsrahmen flexibler und innovativer werden.
„Wir wollen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und führen deshalb eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, müssen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden.“
„Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren.“
Verbrauchern muss der Zugang zu innovativen Mobilitätsdienstleistungen ermöglicht werden. Dabei muss die Einhaltung von Sozial- und Verbraucherschutzstandards sichergestellt werden. Verbraucher müssen einfach und datensparsam mit Mobilitätsplattformen ihre Fahrten planen, buchen und bezahlen können.
Um das Angebot im öffentlichen Verkehr stärker an den Bedürfnissen der Verbraucher auszurichten, sollte die Einrichtung einer institutionellen Fahrgaststimme auf den Weg gebracht werden.
Der vzbv begrüßt, dass eine Modernisierung vor allem im Bereich Sammelfahrten (Ride-Pooling), im ÖPNV- und Mietwagenbereich sowie bei Mobilitätsplattformen genehmigungsfähig gemacht werden. Der vzbv sieht jedoch die Gefahr, dass aufgrund der hohen bürokratischen Hürden sowie Kontrollpflichten, nur in wenigen Städten neue Mobilitätslösungen zugelassen werden. Um die Verkehrswende anzukurbeln, müssen Verbraucher attraktive, flexible, digitale Mobilitätsdienste über den klassischen ÖPNV und das Taxi hinaus zur Auswahl angeboten werden. Das beschlossene Gesetz ist nach Auffassung des vzbv wenig geeignet, öffentliche Mobilität für Verbraucher attraktiver zu machen und könnte die Verkehrswende sogar verhindern. Der vzbv fordert daher in der nächsten Legislaturperiode die Regelungen zu überprüfen und das Personenbeförderungsgesetz in ein Mobilitätsgesetz zu überführen.