Finanzaufsicht bei der BaFin stärken

finanzaufsicht-mann-mit-fernglas-fotoliaxiv_fotolia_8712421.jpg

Quelle: FotoliaXIV – fotolia.com

Beim Vertrieb von Finanzanlageprodukten müssen einheitliche Aufsichtsstandards gelten.

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen
Beratung im Bundestag

Die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlageprodukten ist uneinheitlich. Während Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleistungsinstitute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden, unterliegen freie Finanzanlagenvermittler der Aufsicht der Industrie- und Handelskammern oder der Gewerbeämter.

„Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.“

Der vzbv tritt dafür ein, die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlageprodukten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu bündeln. Das betrifft neben den freien Finanzanlagevermittlern auch die freien Versicherungsvermittler, soweit sie kapitalansparende Versicherungen vertreiben.

Im Mai 2020 wurde der Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin im Bundestag diskutiert. Der Gesetzentwurf ist aus Sicht des vzbv zu begrüßen. Der Beschluss sollte am 17. Juni 2020 erfolgen, wurde aber auf Druck der CDU verschoben – bis heute. Wünschenswert wäre es, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu beschließen.

Weitere Informationen