Der vzbv fordert innovative Mobilitätsdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Ausrichtung des öffentlichen Verkehrs an ihren Bedürfnissen.
Moderne attraktive Mobilitätsdienstleistungen dürfen Verbrauchern nicht verwehrt werden. Deshalb muss der Rechtsrahmen flexibler und innovativer werden.
„Wir wollen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und führen deshalb eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, müssen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden.“
„Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren.“
Verbrauchern muss der Zugang zu innovativen Mobilitätsdienstleistungen ermöglicht werden. Dabei muss die Einhaltung von Sozial- und Verbraucherschutzstandards sichergestellt werden. Verbraucher müssen einfach und datensparsam mit Mobilitätsplattformen ihre Fahrten planen, buchen und bezahlen können.
Um das Angebot im öffentlichen Verkehr stärker an den Bedürfnissen der Verbraucher auszurichten, sollte die Einrichtung einer institutionellen Fahrgaststimme auf den Weg gebracht werden.
Die vom BMVI eingesetzte Findungskommission hat sich auf Eckpunkte zu einer kleinen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzgebungsprozess soll bald gestartet werden. Der vzbv begrüßt, dass eine Modernisierung vor allem im Bereich Ride-Pooling im ÖPNV- und Mietwagenbereich genehmigungsfähig gemacht werden soll. Der vzbv bemängelt jedoch die fehlende Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen und die fehlende Klärung der Haftungsfrage der Plattformbetreiber. Die konkrete Ausgestaltung wird im weiteren Verfahren zu bewerten sein.