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Quelle: Jan Zappner - vzbv

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Politikcheck

Bewertung der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus den Jahren 2017-2021 aus Verbrauchersicht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet regelmäßig die wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht: Welche verbraucherpolitischen Vorhaben hat die Regierung begonnen, welche abgeschlossen? Und wie viele Kernforderungen des vzbv wurden umgesetzt?

Bewertungszeit: Gesamtbilanz

Status der Umsetzung von Regierungsvorhaben

Wählen Sie den Zeitpunkt innerhalb der Legislaturperiode, für welchen der Stand des Verfahrens und die Bewertung angezeigt werden.
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Noch nicht bewertbar
Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
Alle Kernforderungen wurden umgesetzt
  1. Mann steuert Geräte mit Smart Home

    Quelle: Halfpoint – AdobeStock

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt

    Produkthaftung in der digitalen Welt stärken

    Verbraucher müssen vor Schäden durch Softwareschwachstellen besser geschützt werden.

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    Produkthaftung in der digitalen Welt stärken

    Verbraucher müssen vor Schäden durch Softwareschwachstellen besser geschützt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Das bestehende deutsche Produkthaftungsgesetz, welches auf der über 30 Jahre alten europäischen Richtlinie beruht, ist aus Sicht des vzbv nicht in der Lage die Haftungsfragen, die sich im digitalen Zeitalter stellen, adäquat zu regeln. Die zunehmende technische Komplexität und eine durch die Vernetzung von Geräten bedingte Vielzahl möglicher Schadensverursacher stellen die bisherigen gesetzlichen Regelungen in Frage.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden das Produktsicherheitsrecht novellieren, um die IT-Sicherheit in verbrauchernahen Produkten zu erhöhen. Dazu werden wir u. a. das Produkthaftungsrecht anpassen, Mindeststandards vorschreiben und die Einführung einer gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung prüfen. Darüber hinaus werden wir ein europaweit gültiges IT-Sicherheits-Gütesiegel etablieren.“

    Was fordert der vzbv?

    Die Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung an das digitale Zeitalter ist eine Kernforderung des vzbv. Verbraucher müssen vor Schäden durch Softwareschwachstellen besser geschützt werden. Die Bundesregierung sollte sich aktiv in die laufende Diskussion zur möglichen Überarbeitung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie einbringen. Die Prüfung der Einführung einer gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung begrüßt der vzbv. Ein solches Konzept hätte den Vorteil, dass Verbraucher neben dem Verkäufer einen weiteren Schuldner in Anspruch nehmen könnten.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Europäische Kommission hat im Februar 2020 ein Weißbuch zu Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht, in dem auch Haftungsfragen thematisiert werden. Zu diesem Weißbuch hat die Bundesregierung Stellung bezogen. Sie regt darin v.a. eine Klärung des Produktbegriffs und eine Überprüfung des „Inverkehrbringens“ an, um der Situation gerecht zu werden, dass KI-Systeme sich auch nach Inverkehrgabe noch verändern können. Die Bundesregierung spricht sich generell gegen Änderungen an der Beweislast aus. Ende April 2021 wird ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Regulierung von KI erwartet. Eine Überarbeitung der allgemeinen Produkthaftungsrichtlinie ist für Ende 2021 oder Anfang 2022 geplant.

    Aus Sicht des vzbv reicht dies nicht aus, um für den Verbraucher einen verlässlichen Rechtsrahmen der Produkthaftung in Bezug auf KI zu schaffen.

    Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission Ende 2020 einen Verordnungsvorschlag für die Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) gestartet. Der Verordnungsvorschlag ist vom Anwendungsbereich her nicht geeignet, um ein gesetzliches Mindestniveau an IT-Sicherheit sowie ein europäisches IT-Sicherheitskennzeichen für vernetzte Geräte zu etablieren. Des Weiteren sieht das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ein nationales IT-Sicherheitskennzeichen vor. Aus Sicht des vzbv bedarf es auf europäischer Ebene noch konkrete Regulierungsvorschläge, um ein verpflichtendes Mindestniveau an IT-Sicherheit für vernetzte Geräte zu etablieren. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wird aller Vorrausicht nach noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. 

    Begonnen
  2. Algorithmenkontrolle in der Digitalen Welt

    Quelle: vzbv

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Algorithmen-Kontrolle einführen

    Der zunehmende Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz bei Entscheidungsprozessen wirft gesellschaftliche und ethische Fragen auf.

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    Algorithmen-Kontrolle einführen

    Der zunehmende Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz bei Entscheidungsprozessen wirft gesellschaftliche und ethische Fragen auf.

    Warum ist das wichtig?

    Algorithmen spielen in immer mehr Lebensbereichen eine entscheidende Rolle. Unternehmen bestimmen mit Hilfe von Alexa und Co, welche Angebote Verbraucher erhalten. Energieversorger wissen durch Smart-Home-Geräte, ob die Bewohner zu Hause sind, und Navigationsdienste entscheiden über die beste Strecke durch den Verkehr. Unklar ist, aufgrund welcher Kriterien solche Entscheidungen getroffen und wie die verschiedenen Kriterien gewichtet werden, denn Algorithmen fallen häufig unter das Geschäftsgeheimnis.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Algorithmen- und KI-basierte Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkte überprüfbar machen, insbesondere im Hinblick auf mögliche unzulässige Diskriminierungen, Benachteiligungen und Betrügereien. Wir werden Mechanismen entwickeln, um bei bedenklichen Entwicklungen tätig werden zu können.“

    „Wir werden zeitnah eine Daten-Ethikkommission einsetzen, die Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorschlägt.“

    Was fordert der vzbv?

    Automatisierte Entscheidungen auf Basis von Algorithmen können Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben erleichtern. Sie können aber auch zu falschen Entscheidungen führen und Verbraucher diskriminieren. Darum müssen relevante algorithmenbasierte Entscheidungsprozesse durch eine unabhängige, staatlich legitimierte Institution kontrolliert werden können.

    Die Datenethikkommission sollte auch Verbrauchervertreter umfassen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Datenethikkommission hat am 4. September 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Berufen wurden 16 Mitglieder aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Aufsicht und Wirtschaft. Die Kommission hat im Oktober 2019 Vorschläge zum Umgang mit algorithmenbasierten Systemen und Daten in einem Abschussbericht präsentiert. Die Vorschläge der Datenethikkommission sind aus Verbrauchersicht positiv ausgefallen und haben die Diskussionen über den Umgang mit algorithmischen Systemen intensiviert. Der vzbv hat im Oktober 2019 die Empfehlungen ausführlich bewertet und aufgezeigt, welche Aufgaben sich hieraus für die Bundesregierung und die EU-Kommission ergeben. Eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen würde die Risiken algorithmischer Systeme minimieren und gleichzeitig Verbraucherschutz, Rechtsstaatlichkeit und das soziale Zusammenleben fördern.

    Positiv war die zeitnahe Einberufung der Kommission und die Berufung der Verbraucherseite in Person von Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Eine Umsetzung der Vorschläge steht jedoch ganz am Anfang. Die Erforderlichkeit wird auch innerhalb der Bundesregierung unterschiedlich bewertet. Die Bundesregierung widmet sich dem Thema und auch den aufgeworfenen Handlungsempfehlungen an verschiedene Stellen, so beispielsweise im Weißbuch der EU-Kommission zu Künstlicher Intelligenz. Zusammen mit dem DIN entwickelte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine „Normungsroadmap KI“. Diese soll jetzt umgesetzt werden. Insgesamt verläuft die Umsetzung des Koalitionsversprechens – mit Ausnahme des Einsetzens der Datenethikkommission – jedoch sehr schleppend.

    Begonnen
  3. Kinder und Lehrerin schauen auf Tablet

    Quelle: contrastwerkstatt - fotolia.com

    5 von 5 Sternen.
    Alle Kernforderungen wurden umgesetzt

    Qualität von Verbraucherbildung dauerhaft sichern

    Nur durch eine dauerhafte unabhängige Qualitätssicherung kann eine hohe Qualität der Verbraucherbildung als präventivem Verbraucherschutz gewährleistet werden.

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    Qualität von Verbraucherbildung dauerhaft sichern

    Nur durch eine dauerhafte unabhängige Qualitätssicherung kann eine hohe Qualität der Verbraucherbildung als präventivem Verbraucherschutz gewährleistet werden.

    Warum ist das wichtig?

    Verbraucherbildung ist eine wichtige Voraussetzung, um Informationen und Wissen rund um den Konsumalltag aufzunehmen und selbstbestimmte Konsumentscheidungen zu treffen. Bildungsangebote stärken Verbraucher für den Konsumalltag. Am besten fängt man damit bei Kindern und Jugendlichen an: Verbraucherbildung fördert Alltags- und Konsumkompetenzen und unterstützt, das Leben verantwortungsbewusst für sich und andere zu gestalten und sich im Konsumalltag zu orientieren. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und stärkt die Integration aller Bevölkerungsgruppen.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die Verbraucherzentralen werden mit der Fortsetzung der Bereitstellung von Materialkompassen in den Bereichen Verbraucherschutz, Verbraucherbildung, digitale Kompetenzen und nachhaltiger Konsum für die Bildungscloud beauftragt.“

    Was fordert der vzbv?

    Der Materialkompass muss für alle Themenbereiche der Verbraucherbildung fortgeführt werden. Die aktuellen Entwicklungen bei freien Bildungsmaterialien zeigen, dass eine Institutionalisierung notwendig ist. Nur so kann hohe Qualität für präventiven Verbraucherschutz und eine Qualitätssicherung von Unterrichtsmaterialien transparent gewährleistet werden. Die bestehenden Erfahrungen des Materialkompasses gilt es in der Etablierung einer Strategie für Open Educational Resources zu integrieren.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der vzbv hat mit der Datenbank www.materialkompass.de die einzige unabhängige Bewertungsplattform für freie Unterrichtsmaterialien entwickelt. Der Materialkompass enthält Materialien zu vielfältigen Verbraucherthemen. Sämtliche verfügbaren Materialien werden von einem unabhängigen Expertenteam geprüft. Beurteilt werden die fachliche, die methodisch-didaktische und die gestalterische Qualität eines Materials.

    Mit den ab 2020 dauerhaft verankerten Personal- und Sachmitteln kann der Materialkompass reaktiviert und konzeptionell bearbeitet werden.

    Abgeschlossen
  4. Schwein

    Quelle: countrypixel - fotolia.com

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt

    Tierwohl-Label einführen

    Ein staatliches Tierwohl-Label muss den Erwartungen der Verbraucher an mehr Tierwohl gerecht werden, damit Verbraucher unterscheiden können ob das Tier, dessen Fleisch sie essen gut gelebt hat.

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    Tierwohl-Label einführen

    Ein staatliches Tierwohl-Label muss den Erwartungen der Verbraucher an mehr Tierwohl gerecht werden, damit Verbraucher unterscheiden können ob das Tier, dessen Fleisch sie essen gut gelebt hat.

    Warum ist das wichtig?

    Viele  Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich bessere Haltungsbedingungen für Nutztiere. Dafür würden sie auch mehr Geld ausgeben. Doch bisher ist für Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf schwer auszumachen, ob Kuh, Schwein und Huhn vorher gut gelebt haben. Das soll ein staatliches TierwohlLabel ändern, das auf den ersten Blick erkennen lässt, aus welcher Tierhaltung ein Produkt stammt.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel) und schaffen dafür bis zur Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Der Mehraufwand soll honoriert werden.“

    Was fordert der vzbv?

    Der vzbv fordert eine verbindliche Kennzeichnung der Haltungsbedingungen für Fleisch. Eine solche Haltungskennzeichnung gibt es zum Beispiel bei Eiern. Sie ermöglicht es Verbrauchern, Eier aus verschiedenen Haltungsformen zu unterscheiden. Ein freiwilliges Tierwohllabel ist ein wichtiger erster Schritt, da damit verbindliche Kriterien für Haltungsformen über dem gesetzlichen Standard festgelegt werden und sich das Angebot von Fleisch aus höheren Haltungsstandards vergrößern kann. Die Stufen eines freiwilligen Labels müssen jedoch deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, nur dann ist solch eine Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Gewinn. Der Übergang von einem freiwilligen Tierwohlkennzeichen zu einer verbindlichen Haltungskennzeichnung muss zudem klar geregelt werden. Die Zulassung und Kontrolle eines solchen Labels darf nicht in den Händen der Wirtschaft, sondern muss bei einer unabhängigen Institution liegen.

    Daneben ist die Anhebung der gesetzlichen Tierhaltungsvorgaben und eine bessere Überwachung der Einhaltung entscheidend, um zu tatsächlich flächendeckend mehr Tierwohl zu kommen. Das Managementsystem der Tierhaltungsbetriebe muss auf nachweislich mehr Tierwohl im Stall ausgerichtet werden. Dafür ist die Einführung von Tiergesundheits- und Tierwohlindikatoren notwendig, an denen sich auch die behördliche Überwachung orientieren kann. Auch staatliche Fördergelder sollten an den Nachweis von messbar mehr Tiergesundheit gekoppelt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Bundesregierung hatte sich auf ein freiwilliges, staatliches Tierwohllabel geeinigt, das als Teil einer nationalen Nutztierstrategie eingeführt werden sollte. Das Gesetz und eine Verordnung mit Kriterien für Schweine lagen vor, Erweiterungen für andere Tierarten waren in der Erarbeitung. Das Gesetz ist dem Bundestag jedoch nicht zugeleitet worden. Die SPD-Fraktion im Bundestag hatte signalisiert, dass sie nicht zustimmen würde. Damit ist die Einführung eines freiwilligen Tierwohllabels in dieser Legislaturperiode gescheitert. Der vzbv bedauert dies, denn es hätte eine Verbesserung im Vergleich zu Haltungsform-Kennzeichnung des Handels dargestellt. Eingebettet ist die Diskussion um ein staatliches Tierwohllabel inzwischen in die größere Debatte um den grundlegenden Umbau der Nutztierhaltung und die Frage, wie dieser zu finanzieren ist.

    Das vom BMEL eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) hat im Februar 2020 Empfehlungen zum Umbau der Tierhaltung in Deutschland vorgelegt. Ziel solle es sein, die Standards der Stufe 2 des Tierwohllabels bis 2040 zum gesetzlichen Standard zu machen. Begleitet werden solle die Anhebung der gesetzlichen Standards durch die Einführung des Tierwohllabels und staatliche Förderung für Tierhaltungsbetriebe. Im März 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Machbarkeitsstudie zur Steuerfinanzierung des Umbaus, ohne eine der aufgeführten Optionen wie beispielsweise eine Anhebung der Mehrwertsteuer für tierische Produkte oder eine Verbrauchssteuer auf tierische Produkte ausdrücklich zu unterstützen. Ein Zeitplan oder klare Zusagen des BMEL für die Anhebung der gesetzlichen Standards, die Einführung eines Finanzierungsinstrumentes oder die Einführung des Tierwohllabels liegen bislang nicht vor.  

    Begonnen
  5. Private Haushalte bei der Energiewende entlasten

    Quelle: lopolo – 123rf.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Private Haushalte bei der Energiewende entlasten

    Der vzbv fordert, dass private Verbraucher bei den Stromkosten entlastet werden. Die Kosten der Energiewende müssen gerechter verteilt werden.

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    Private Haushalte bei der Energiewende entlasten

    Der vzbv fordert, dass private Verbraucher bei den Stromkosten entlastet werden. Die Kosten der Energiewende müssen gerechter verteilt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher sind für die Energiewende. Diese Zustimmung darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Privathaushalte zahlen einen wachsenden Teil der Kosten für die Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig werden immer mehr Unternehmen entlastet. Das ist unfair. Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt gibt heute pro Jahr mehr als das Doppelte für Strom aus als zur Jahrtausendwende.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze unternehmen.“

    „Wir werden mit einer Reform der Netzentgelte die Kosten verursachergerecht und unter angemessener Berücksichtigung der Netzdienlichkeit verteilen und bei Stromverbrauchern unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit mehr Flexibilität ermöglichen.“

    „Wir werden im Rahmen des gesetzlichen Monitorings die Bezahlbarkeit von Energie und die Versorgungssicherheit regelmäßig bewerten.“

    Was fordert der vzbv?

    Allein ein Monitoring der Bezahlbarkeit von Energie in den nächsten vier Jahren reicht nicht aus. Die kommende Regierung muss Sofortmaßnahmen zur Entlastung der privaten Haushalte etwa beim Strompreis einleiten. Darüber hinaus müssen Maßnahmen zur Reduzierung und zur Abschaffung der Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage und den Netzentgelten ergriffen werden. Dazu gehören auch die Senkung der Stromsteuer und eine Steuerfinanzierung von Industrieausnahmen. Die Netzausbaukosten und der Netzbedarf müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur geringfügigen Senkung der EEG-Umlage umgesetzt, gleichzeitig aber eine CO2-Bepreisung auf Kraft- und Heizstoffe eingeführt. Weitere Mittel wurden im Konjunkturpaket 2020 bereitgestellt. Der Anstieg des Strompreises wurde jedoch nicht gestoppt.

    Maßnahmen zur Reduzierung und Abschaffung der Industrieausnahmen beim Strompreis und der Stromsteuer wurden bisher nicht eingeleitet oder umgesetzt. 

    Die Netzausbaukosten sollen begrenzt werden. Eine Netzentgeltreform für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Elektromobile und Wärmepumpen wird diskutiert, es ist aber noch offen, inwieweit diese verbraucherfreundlich ausfallen wird.

    Begonnen
  6. wohnen-gebaeudesanierung-fotolia-juergen_faelchle.jpg

    Quelle: Fotolia.com - Juergen Faelchle

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Energieeffizienzstrategie verbindlich verankern

    Eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine gesteigerte Energieeffizienz sind notwendige Bedingungen dafür, dass die Energiewende gelingt und die globalen Klimaziele erreicht werden.

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    Energieeffizienzstrategie verbindlich verankern

    Eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine gesteigerte Energieeffizienz sind notwendige Bedingungen dafür, dass die Energiewende gelingt und die globalen Klimaziele erreicht werden.

    Warum ist das wichtig?

    Energieeffizienz ist eine Grundvoraussetzung für einen kostengünstigen Ausbau erneuerbarer Energien und die Nutzung von mehr Strom in den Sektoren Wärme und Verkehr. Mehr Energieeffizienz sorgt zudem für einen besseren Schutz von Gesundheit und Natur, die Sicherung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Wohlstand und Lebensqualität.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden unter breiter Beteiligung eine ambitionierte und sektorübergreifende Energieeffizienzstrategie des Bundes erarbeiten und darin das Leitprinzip „Efficiency First“ verankern mit dem Ziel, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent zu senken. Den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) werden wir basierend auf den Ergebnissen des Grünbuchs Energieeffizienz weiterentwickeln und schnellstmöglich umsetzen. Bestehende Programme zur Förderung der Energieeffizienz wollen wir evaluieren und bei Bedarf nutzergerecht optimieren. Wir wollen die Fördermittel auf dem derzeitigen Niveau stabilisieren.“

    Was fordert der vzbv?

    Um das Ziel, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent zu senken, zu erreichen, müssen rechtlich verbindliche Maßnahmen festgelegt werden.

    • Effizienz- und Einsparmaßnahmen müssen in den Mittelpunkt der deutschen Energiepolitik gerückt werden, um den notwendigen Beitrag zu einer naturverträglichen Energiewende leisten zu können.
    • Wir fordern ein Energieeffizienzgesetz, das eine sinnvoll abgestimmte Gesamtstrategie und eine verlässliche Förderung festschreibt. Nur so kann Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure geschaffen werden.
    • Energieeffizienzmaßnahmen müssen in allen Sektoren und mit höchstem Qualitätsanspruch durchgeführt werden. Um das dafür notwendige Fachkräfteangebot zu sichern, braucht es eine breite Qualifizierungsoffensive.
    • Außerdem gilt es, die Energiewende sozialverträglich zu gestalten. Energieeffizienz kann dazu beitragen, die Energierechnungen der Verbraucher zu senken und damit die Haushalte zu entlasten. Dafür müssen die erforderlichen Investitionen fair verteilt und insbesondere Verbraucher mit geringem Einkommen mit sinnvollen Energiesparprogrammen unterstützt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Bundesregierung hat 2019 eine Energieeffizienzstrategie mit einem Effizienzziel von 32,5 Prozent bis 2030 vorgelegt. Das Ziel und die Maßnahmen sind allerdings rechtlich nicht verbindlich, wodurch nicht sichergestellt ist, dass die Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. 

    Die Bundesregierung hat die finanziellen Mittel für den Austausch von alten Öl- und Gasheizungen erhöht. Die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung wurde eingeführt, reicht aber im Umfang nicht aus. Ambitioniertere Effizienzstandards wurden nicht umgesetzt.

    Abgeschlossen
  7. photographee.eu - Fotolia.com

    Quelle: photographee.eu - Fotolia.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Breitbandausbau

    Schnelles Internet gehört zum Leben dazu wie die Wasserversorgung oder der Stromanschluss.

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    Breitbandausbau

    Schnelles Internet gehört zum Leben dazu wie die Wasserversorgung oder der Stromanschluss.

    Warum ist das wichtig?

    Oberste Priorität der Bundesregierung beim Breitbandausbau muss sein, dass alle Verbraucher in einer angemessenen Geschwindigkeit surfen können. Wer keinen schnellen Internetanschluss hat, wird immer mehr abgehängt. Alle Verbraucher sollten ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir gestalten den Weg in die Gigabit-Gesellschaft mit höchster Priorität. Deshalb wollen wir den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen. Wir wollen den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus.“

    Was fordert der vzbv?

    Der Ansatz der Bundesregierung zum Ausbau der Netze ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist es erforderlich, in zeitlicher Hinsicht ehrgeizigere Ziele zu verfolgen. Der vzbv fordert daher eine Umsetzung des rechtlichen Anspruchs auf schnelles Internet noch in dieser Legislaturperiode. Der vzbv schlägt zudem vor, den Rechtsanspruch auf schnelles Internet und Universaldienst sinnvoll miteinander zu verbinden. Sofern keine entsprechende Infrastruktur über alle Technologien hinweg vorhanden ist, muss diese zur Verfügung gestellt oder ausgebaut werden. Auch sollte die Bundesnetzagentur dazu ermächtigt werden, Versorgungs- und Ausbauverpflichtungen anzuordnen und durchzusetzen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Ende April 2021 wurde die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG) im Bundestag beschlossen, die auch die neuen Regeln zum Rechtsanspruch auf schnelles Internet und dem Breitband-Universaldienst beinhaltet. Aus Verbrauchersicht ist die gewählte Umsetzung in der Gesetzesnovelle enttäuschend. Es werden überwiegend europarechtliche Minimalvorgaben implementiert, die ohnehin national umgesetzt werden mussten. Das Recht auf schnelles Internet bietet in jetziger Ausgestaltung keinen qualitativen Mehrwert gegenüber dem Universaldienst. Zudem ist keine anfängliche Mindestbandbreite im Gesetz definiert. Qualitative Anforderungen an den Universaldienst sollen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Novelle vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages, in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.

    Abgeschlossen
  8. Ältere Frau und älterer Mann in einer Beratungssituation

    Quelle: contrastwerkstatt – fotolia.com

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt

    Private Altersvorsorge stärken

    Die private Altersvorsorge muss reformiert werden, um Verbrauchern die private Vorsorge fürs Alter zu ermöglichen.

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    Private Altersvorsorge stärken

    Die private Altersvorsorge muss reformiert werden, um Verbrauchern die private Vorsorge fürs Alter zu ermöglichen.

    Warum ist das wichtig?

    Die gesetzliche Rente allein wird für viele Verbraucherinnen und Verbraucher im Alter nicht reichen. Zusätzliche private Vorsorge ist daher unausweichlich. Das Problem: Viele Anlageprodukte sind zu teuer und werfen gleichzeitig zu wenig Rendite ab. Verbraucher verlieren dadurch bares Geld. Nicht wenige Verbraucher verharren im Nichtstun, da sie den komplexen Produktvergleich scheuen oder kein Vertrauen in den provisionsgesteuerten Finanzvertrieb haben. Vielen fehlt somit die dringend benötigte Absicherung für ein gutes Leben im Alter.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.“

    Was fordert der vzbv?

    Der vzbv unterstützt die Zielrichtung, die Produktqualität bei der Altersvorsorge absichern zu wollen. Das Standard-Produkt muss einfach, kostengünstig und renditestark sein. Daneben sollte der Zugang zum Produkt, beispielsweise durch eine Opt-out-Lösung, erleichtert werden.

    So würden zwei Vorteile erreicht: Die Vertriebskosten ließen sich reduzieren und die Verbreitung der Altersvorsorge erhöhen. Am Dialogprozess sollte nicht nur die Versicherungswirtschaft beteiligt sein, sondern insbesondere unabhängige Akteure, die die Bedarfe der Verbraucher bei der Entwicklung des Standard-Produktes ins Zentrum stellen können.

    Im europäischen Ausland, etwa in Schweden und Großbritannien, gibt es gute Beispiele dafür, wie ein Standardprodukt helfen kann, die Menschen am Kapitalmarkt und damit am Produktivvermögen der Wirtschaft zu beteiligen.

    Die zuständigen Bundesministerien für Finanzen und Arbeit und Soziales sollten mit Blick auf die Arbeit der Rentenkommission eine gesetzliche Lösung für ein effizientes Altersvorsorgestandardprodukt vorlegen. Die Kommission sollte diese in ihre Gesamtempfehlung zur dauerhaften Stabilisierung des Rentensystems einfließen lassen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Zwar wurde der angekündigte Dialog seitens des Bundesministeriums der Finanzen auch unter Beteiligung des Verbraucherschutzes im April durchgeführt. Allerdings sind keine Reformschritte gefolgt. Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Standardprodukt wurde nicht eingeführt.

    Begonnen
  9. Mann mit Fernglas

    Quelle: FotoliaXIV – fotolia.com

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt

    Finanzaufsicht bei der BaFin stärken

    Beim Vertrieb von Finanzanlageprodukten müssen einheitliche Aufsichtsstandards gelten.

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    Finanzaufsicht bei der BaFin stärken

    Beim Vertrieb von Finanzanlageprodukten müssen einheitliche Aufsichtsstandards gelten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlageprodukten ist uneinheitlich. Während Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleistungsinstitute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden, unterliegen freie Finanzanlagenvermittler der Aufsicht der Industrie- und Handelskammern oder der Gewerbeämter.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.“

    Was fordert der vzbv?

    Der vzbv tritt dafür ein, die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlageprodukten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu bündeln. Das betrifft neben den freien Finanzanlagevermittlern auch die freien Versicherungsvermittler, soweit sie kapitalansparende Versicherungen vertreiben.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Im Mai 2020 wurde der Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin im Bundestag diskutiert. Der Gesetzentwurf ist aus Sicht des vzbv zu begrüßen. Der Beschluss sollte am 17. Juni 2020 erfolgen, wurde aber auf Druck der CDU verschoben – bis heute. Wünschenswert wäre es, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu beschließen.

    Beratung im Bundestag
    Begonnen
  10. Patient sitzt vor Arzt

    Quelle: Monkey Business - fotolia.com

    5 von 5 Sternen.
    Alle Kernforderungen wurden umgesetzt

    Gesetzliche Krankenversicherung verbraucherfreundlich reformieren

    Die Gesetzliche Krankenversicherung muss wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden, um Verbraucher vor Kostensteigerungen zu schützen.

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    Gesetzliche Krankenversicherung verbraucherfreundlich reformieren

    Die Gesetzliche Krankenversicherung muss wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden, um Verbraucher vor Kostensteigerungen zu schützen.

    Warum ist das wichtig?

    Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen zurzeit einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent – Tendenz steigend. Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung liegt seit 2015 bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Seitdem ist der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben und damit gedeckelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen ebenfalls 7,3 Prozent – plus Zusatzbeitrag. Alle Ausgabensteigerungen in der Versorgung müssen allein die Versicherten über Zusatzbeiträge bezahlen. Angesichts der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen werden diese stetig steigen und viele Verbraucherinnen und Verbraucher überfordern.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.“

    Was fordert der vzbv?

    Gesetzlich Versicherte müssen finanziell entlastet und der Preiswettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen muss entschärft werden. Um im Wettbewerb mit anderen Kassen zu bestehen und Ausgaben zu vermeiden, versuchen die Krankenkassen, Ausgaben zu vermeiden und ihre Zusatzbeiträge möglichst niedrig zu halten. Sinnvoller ist es aber, den Wettbewerb um mehr Service- und Versorgungsqualität zwischen den Krankenkassen zu steigern. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der GKV ist aus Verbrauchersicht unerlässlich. Die Kosten müssen zukünftig wieder gerecht verteilt und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen bezahlt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Durch die Bundesregierung wurde das GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorgelegt und zum 1. Januar 2019 umgesetzt. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist sehr zu begrüßen. Aus Sicht des vzbv ist dies jedoch nicht ausreichend. Verbraucher benötigen mehr Transparenz über das Agieren und die Leistungen der einzelnen Krankenkassen, insbesondere über das jeweilige Genehmigungsverhalten. Nur so können sie Krankenkassen umfassend beurteilen und eine fundierte Wahl treffen. Die Bundesregierung muss den Qualitätswettbewerb gegenüber dem Preiswettbewerb stärken.

    Abgeschlossen
  11. Zu sehen ist der Kopf einer blonden Frau. Sie hält ein Smartphone in den Händen, auf dem ein rotes Herz und Angaben zur Gesundheit zu sehen sind.

    Quelle: georgejmclittle - 123RF.com

    4 von 5 Sternen.
    Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt

    Digitalisierung bei Gesundheit und Pflege weiterentwickeln

    Auch im Gesundheits- und Pflegebereich gewinnt die Digitalisierung an Bedeutung, die kann Vorteile für Verbraucher haben, wenn ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.

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    Digitalisierung bei Gesundheit und Pflege weiterentwickeln

    Auch im Gesundheits- und Pflegebereich gewinnt die Digitalisierung an Bedeutung, die kann Vorteile für Verbraucher haben, wenn ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.

    Warum ist das wichtig?

    E-Health kann viele Chancen bieten und Patienten Vorteile bringen, etwa durch eine schnelle und bedarfsgerechte Versorgung der Patienten, Zeitersparnis und bessere Kommunikation mit dem Arzt. E-Health hat das Potential für eine ergänzende oder alternative Versorgung, etwa über Fernbehandlungen. Das schafft Wahlfreiheit und verkürzt lange Wege, etwa für Patienten im ländlichen Raum.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen. Wir wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken.“

    „Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut werden. Es wird sichergestellt, dass die Datenspeicherung den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten.“

    Was fordert der vzbv?

    Die Nutzung von digitalen Anwendungen geschieht heute überwiegend unter Preisgabe höchst sensibler persönlicher Daten außerhalb der regulären Gesundheitsversorgung. Datenschutzkonforme und qualitativ hochwertige Angebote sind Mangelware und Nutzer sind weitgehend auf sich allein gestellt, wenn sie Informationen und vergleichbare Bewertungen suchen. Hier für Transparenz zu sorgen, ist Aufgabe der Bundesregierung. Sie muss außerdem dafür sorgen, dass sich die reguläre Gesundheitsversorgung telemedizinischen Angeboten dynamisch öffnet. Zudem muss der Pflegesektor bei der Diskussion zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zukünftig stärker einbezogen werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Durch die Bundesregierung wurden im Rahmen von mehreren Gesetzgebungsverfahren verschiedene Einzelmaßnahmen angestoßen. Von besonderer Bedeutung ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz, welches die verpflichtende Einführung einer elektronischen Patientenakte vorsieht. Darüber hinaus wurde das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, welches die Einführung eines elektronischen Rezeptes und die Abschaffung des Verbots der ärztlichen Fernverordnung vorsieht, beschlossen, wodurch z. B. die Ausstellung eines Arzneimittelrezeptes im Rahmen einer Videosprechstunde ermöglicht wird. Weitere Maßnahmen sind mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz) vorgesehen, u.a. wurde die Erstattung von digitalen Anwendungen (z.B. Gesundheits-Apps) durch die Krankenkassen ermöglicht und die Einbindung der Pflege in die Telematikinfrastruktur vorgenommen. Allerdings fordert der vzbv ganz konkret die Kostenübernahme von digitalen Assistenzsystemen durch die Pflegeversicherung, damit die Digitalisierung bei den Pflegebedürftigen ankommt und sie für Pflegekräfte Erleichterung schaffen kann. Fragen hinsichtlich des Umgangs mit den sensiblen Gesundheitsdaten wurden durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz angegangen. Die Entwicklung einer nationalen Gesamtstrategie für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung wurde bislang nicht angegangen. Ebenso muss die Bundesregierung zwingend mehr Transparenz schaffen und Verbraucher stärker bei der Umsetzung einbinden.

    Abgeschlossen
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    Quelle: Animaflora - Fotolia.com

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Nachhaltigen Konsum stärken

    Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist.

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    Nachhaltigen Konsum stärken

    Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist.

    Warum ist das wichtig?

    Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert darauf, dass Kleidung, Lebensmittel oder Elektrogeräte nicht auf Kosten der Umwelt oder der Menschen, die sie herstellen, produziert werden. Diese Verbraucher möchten ihren Lebensstil hin zu einem nachhaltigeren Konsum verändern.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum weiterentwickeln sowie das ‚Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum‘ weiter stärken. Wir werden auf die Stärkung der ökologischen Standards in der EU-Öko-Design-Richtlinie hinwirken.“

    „Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

    Was fordert der vzbv?

    Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist. Dazu gehören etwa Regeln zur umweltverträglichen Rohstoffgewinnung oder Arbeitsschutzstandards. Für Bio-Lebensmittel gibt es etwa die bewährte EG-Öko-Verordnung, die gesetzliche Mindeststandards für die ökologische Produktion vorschreibt. Nur wenn diese Standards eingehalten werden, dürfen Produkte das grüne Blatt mit den Eurosternen tragen und als „biologisch erzeugt“ bezeichnet werden. Auch für die soziale und ökologische Dimension anderer Produkte müssen gesetzliche Mindestanforderungen geschaffen werden. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der Staatssekretärsausschuss Nachhaltige Entwicklung hat am 26. April 2021 über die Weiterentwicklung des NPNK entschieden. Während einer Dialogveranstaltung im November 2020 und in der Dialoggruppe zum Staatssekretärsausschuss hat der vzbv Input zum Verfahren gegeben. Ein Entwurf liegt jedoch noch nicht öffentlich vor. Ob ein eigener Haushaltstitel für das Programm und das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum eingerichtet wird, ist unklar. 

    Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat ergeben, dass nur 16 bis 18 Prozent der deutschen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht nachkommen. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) deshalb einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz erarbeitet, der am 10. Juni vom Bundestag beschlossen wurde. Der vzbv bewertet das Gesetz als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf: So müssen Sorgfaltspflichten in nachgelagerten Lieferkettenstufen nur abgestuft umgesetzt werden, zunächst sind nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden von der Regelung betroffen. Außerdem wird zivilrechtliche Haftung bei Verstößen explizit ausgeschlossen. Zu begrüßen ist, dass der Bundestag dafür gesorgt hat, dass das Gesetz, anders als im Regierungsentwurf vorgehsehen, auch für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland und Tochterunternehmen deutscher Konzerne gilt.

    Die EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten haben sich Anfang Januar 2019 in Brüssel auf neue Ökodesignanforderungen für Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher und Geschirrspüler geeinigt. Die neuen Standards umfassen neben Anforderungen an den Energieverbrauch erstmals auch Vorgaben, mit denen Haushaltsgeräte künftig ressourcenschonender und verbraucherfreundlicher werden sollen. Sie sollen leichter zu reparieren und somit länger nutzbar sein sowie besser recycelt werden können. Der vzbv begrüßt diese neuen Anforderungen als einen ersten Schritt zur Schonung der natürlichen Ressourcen, kritisiert aber zugleich die mangelnde Konsequenz bei der Umsetzung der Reparierfähigkeit.

    Abgeschlossen

Der vzbv fragt…

Bundesministerinnen und -minister stehen dem Verbraucherzentrale Bundesverband Rede und Antwort zu ihrem Einkaufsverhalten und ihren Plänen für einen besseren Verbraucherschutz.

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#vzbvfragt: Christine Lambrecht

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht.

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#vzbvfragt: Svenja Schulze

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin für Umwelt und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze.

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#vzbvfragt: Dorothee Bär

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär.

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#vzbvfragt: Julia Klöckner

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner.

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#vzbvfragt: Hubertus Heil

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.