Verbraucher müssen einfach erkennen können, wie gesund ein Lebensmittel ist. Deswegen muss eine einfache Nährwertkennzeichnung eingeführt werden.
Die Ampelfarben helfen Verbrauchern, die gesündere Alternative im Supermarkt zu wählen. Eine Ampelkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmitteln bietet Verbrauchern eine wichtige Hilfestellung bei ihrer Kaufentscheidung. Verbraucher wünschen sich leicht nachvollziehbare Nährwertangaben auf Lebensmitteln durch die Einteilung in „grün“, „gelb“ und „rot“.
„Transparenz und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher soll durch eine verständliche und vergleichbare Lebensmittelkennzeichnung gewährleistet werden, um eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern. Wir werden das Nährwertkennzeichnungssystem für verarbeitete und verpackte Lebensmittel weiterentwickeln, indem das Verhältnis zur Referenzzahl gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird. Wir lehnen uns dabei an bereits bestehende Systeme an. Dazu werden wir Erkenntnisse aus dem Bericht der EU-Kommission zur Evaluierung bestehender freiwilliger Kennzeichnungssysteme und deren Wirkungen berücksichtigen. Wir werden darauf basierend ein Modell in Zusammenarbeit mit Lebensmittel- und Verbraucherverbänden unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen bis zum Sommer 2019 erarbeiten und unter Beachtung der EU-rechtlichen Situation einführen.“
Die Bundesregierung muss eine einheitliche verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Basis von 100 Gramm oder 100 Millilitern auf der Vorderseite von Lebensmitteln einführen, zum Beispiel in Form einer Nährwertampel.
Erfahrungen mit freiwilligen farblichen Nährwertkennzeichnungen gibt es bereits in anderen europäischen Ländern: Frankreich nutzt das Nutriscore-Modell, das verschiedene Bestandteile wie Ballaststoffe oder Proteine verrechnet und das gesamte Lebensmittel anhand einer fünfstufigen Farbskala bewertet. Anders arbeitet die Nährwertampel in Großbritannien: Sie bewertet einzelne Nährwerte wie Zucker, Fett und Salz.
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