Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist.
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert darauf, dass Kleidung, Lebensmittel oder Elektrogeräte nicht auf Kosten der Umwelt oder der Menschen, die sie herstellen, produziert werden. Diese Verbraucher möchten ihren Lebensstil hin zu einem nachhaltigeren Konsum verändern.
„Wir wollen das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum weiterentwickeln sowie das ‚Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum‘ weiter stärken. Wir werden auf die Stärkung der ökologischen Standards in der EU-Öko-Design-Richtlinie hinwirken.“
„Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“
Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist. Dazu gehören etwa Regeln zur umweltverträglichen Rohstoffgewinnung oder Arbeitsschutzstandards. Für Bio-Lebensmittel gibt es etwa die bewährte EG-Öko-Verordnung, die gesetzliche Mindeststandards für die ökologische Produktion vorschreibt. Nur wenn diese Standards eingehalten werden, dürfen Produkte das grüne Blatt mit den Eurosternen tragen und als „biologisch erzeugt“ bezeichnet werden. Auch für die soziale und ökologische Dimension anderer Produkte müssen gesetzliche Mindestanforderungen geschaffen werden.
Im November 2020 soll eine weitere Veranstaltung zur Weiterentwicklung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum (NPNK) stattfinden. Bisher liegt kein Entwurf der Weiterentwicklung vor. Weiterhin gibt es keinen eigenen Haushaltstitel für das Programm und das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum.
Das Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat überprüft, ob die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu wahren, eingehalten werden. Ergebnis: Deutlich weniger als 50 Prozent der deutschen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern kommen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach, sodass nun der Koalitionsvertrag greift und die Bundesminister Hubertus Heil (SPD) und Gerd Müller (CSU) noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz verabschieden wollen.
Die EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten haben sich Anfang Januar 2019 in Brüssel auf neue Ökodesignanforderungen für Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher und Geschirrspüler geeinigt. Die neuen Standards umfassen neben Anforderungen an den Energieverbrauch erstmals auch Vorgaben, mit denen Haushaltsgeräte künftig ressourcenschonender und verbraucherfreundlicher werden sollen. Sie sollen leichter zu reparieren und somit länger nutzbar sein sowie besser recycelt werden können. Der vzbv begrüßt diese neuen Anforderungen als einen ersten Schritt zur Schonung der natürlichen Ressourcen, kritisiert aber zugleich die mangelnde Konsequenz bei der Umsetzung der Reparierfähigkeit.
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