Finanzaufsicht bei der BaFin stärken

Mann mit Fernglas

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Beim Vertrieb von Finanzanlageprodukten müssen einheitliche Aufsichtsstandards gelten.

Nicht begonnen

Die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlageprodukten ist uneinheitlich. Während Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleistungsinstitute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden, unterliegen freie Finanzanlagenvermittler der Aufsicht der Industrie- und Handelskammern oder der Gewerbeämter.

„Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.“

Der vzbv tritt dafür ein, die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlageprodukten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu bündeln. Das betrifft neben den freien Finanzanlagevermittlern auch die freien Versicherungsvermittler, soweit sie kapitalansparende Versicherungen vertreiben.

Noch nicht begonnen.

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