Auch im Gesundheits- und Pflegebereich gewinnt die Digitalisierung an Bedeutung, die kann Vorteile für Verbraucher haben, wenn ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.
E-Health kann viele Chancen bieten und Patienten Vorteile bringen, etwa durch eine schnelle und bedarfsgerechte Versorgung der Patienten, Zeitersparnis und bessere Kommunikation mit dem Arzt. E-Health hat das Potential für eine ergänzende oder alternative Versorgung, etwa über Fernbehandlungen. Das schafft Wahlfreiheit und verkürzt lange Wege, etwa für Patienten im ländlichen Raum.
„Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen. Wir wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken.“
„Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut werden. Es wird sichergestellt, dass die Datenspeicherung den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten.“
Die Nutzung von digitalen Anwendungen geschieht heute überwiegend unter Preisgabe höchst sensibler persönlicher Daten außerhalb der regulären Gesundheitsversorgung. Datenschutzkonforme und qualitativ hochwertige Angebote sind Mangelware und Nutzer sind weitgehend auf sich allein gestellt, wenn sie Informationen und vergleichbare Bewertungen suchen. Hier für Transparenz zu sorgen, ist Aufgabe der Bundesregierung. Sie muss außerdem dafür sorgen, dass sich die reguläre Gesundheitsversorgung telemedizinischen Angeboten dynamisch öffnet. Zudem muss der Pflegesektor bei der Diskussion zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zukünftig stärker einbezogen werden.
Durch die Bundesregierung wurden im Rahmen von mehreren Gesetzgebungsverfahren verschiedene Einzelmaßnahmen angestoßen. Von besonderer Bedeutung ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz, welches die verpflichtende Einführung einer elektronischen Patientenakte vorsieht. Darüber hinaus wurde das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, welches die Einführung eines elektronischen Rezeptes und die Abschaffung des Verbots der ärztlichen Fernverordnung vorsieht, beschlossen, wodurch z. B. die Ausstellung eines Arzneimittelrezeptes im Rahmen einer Videosprechstunde ermöglicht wird. Weitere Maßnahmen sind mit dem Entwurf des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz) vorgesehen, u.a. soll die Erstattung von digitalen Anwendungen (z.B. Gesundheits-Apps) durch die Krankenkassen ermöglicht werden und die Einbindung der Pflege in die Telematikinfrastruktur vorgenommen werden. Die Entwicklung einer nationalen Gesamtstrategie für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung wurde bislang nicht angegangen. Fragen hinsichtlich des vorgesehenen Umgangs mit den sensiblen Gesundheitsdaten müssen noch geklärt werden. Ebenso muss die Bundesregierung zwingend mehr Transparenz schaffen und Verbraucher stärker bei der Umsetzung einbinden