Datum: 07.05.2018

Videosprechstunde generell ermöglichen

Fernbehandlung ist ein Gewinn für Patienten und Ärzte

Quelle: Fotolia.com - Andrey Popov

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  • Bislang dürfen Ärzte nur bereits bekannte Patienten per Telefon oder Videochat behandeln.
  • Der vzbv fordert, dass eine Fernbehandlung auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt möglich sein muss.
  • Der Deutsche Ärztetag diskutiert diese Woche über das Fernbehandlungsverbot.

Ärzte sollen Patientinnen und Patienten künftig auch ohne persönlichen Erstkontakt telemedizinisch behandeln können. Das fordert der vzbv im Vorfeld des Deutschen Ärztetags. Dieser wird ab 8. Mai 2018 unter anderem über das Thema Fernbehandlung diskutieren. Es zeichnet sich ab, dass die Bundesärztekammer mehr Ermessenspielraum bei der Fernbehandlung zulassen will.

„Es wäre nur zeitgemäß, wenn Patienten auch ohne persönlichen Erstkontakt einen Arzt in einer Videosprechstunde kontaktieren könnten. Das würde die ärztliche Versorgung vor Ort sinnvoll ergänzen. Und beide Seiten profitieren: Patienten sparen sich Wege und Wartezeiten, Ärzte werden entlastet“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Bundesweite Regelung statt regionaler Lösungen

Bislang dürfen Ärzte nur Patienten telemedizinisch betreuen, die sie bereits persönlich behandelt haben. Eine ausschließliche Behandlung über Kommunikationskanäle wie Telefon oder Videochat ist verboten. In Schleswig-Holstein hat die Landesärztekammer die Regelung bereits gelockert, in Baden-Württemberg läuft ein Modellprojekt, das die ausschließliche Fernbehandlung erlaubt. Der vzbv begrüßt diese Schritte und fordert, die Fernbehandlung ohne vorherigen Arztkontakt bundesweit einzuführen. Dabei brauche es klare Regelungen, etwa in welchen Therapiefeldern eine Fernbehandlung sinnvoll und praktikabel sei.

Die Fernbehandlung müsse aber freiwillig bleiben. Klaus Müller: „Auch in ländlichen Regionen mit Ärztemangel darf die Videosprechstunde nur eine zusätzliche Option und kein Ersatz für die ärztliche Versorgung vor Ort sein.“ 

Fernverordnungsverbot für Arzneimittel aufheben

Eine hohe Hürde bei der sinnvollen Umsetzung der Fernbehandlung ist das Fernverordnungsverbot für Arzneimittel. Im Rahmen einer Behandlung per Telefon oder Videochat dürften nach aktueller Rechtslage keine Arzneimittel verordnet werden. „Die telemedizinische Versorgung darf kein Stückwerk bleiben. Es ist absurd, wenn Patienten ihren Arzt zwar per Videochat kontaktieren können, das Rezept dann aber in der Praxis abholen müssen“, so Klaus Müller. Der vzbv fordert deshalb den Gesetzgeber auf, das Fernverordnungsverbot für Arzneimittel aufzuheben.

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