Digitalisierung bei Gesundheit und Pflege weiterentwickeln

Zu sehen ist der Kopf einer blonden Frau. Sie hält ein Smartphone in den Händen, auf dem ein rotes Herz und Angaben zur Gesundheit zu sehen sind.

Quelle: georgejmclittle - 123RF.com

Auch im Gesundheits- und Pflegebereich gewinnt die Digitalisierung an Bedeutung, die kann Vorteile für Verbraucher haben, wenn ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.

Nicht begonnen

E-Health kann viele Chancen bieten und Patienten Vorteile bringen, etwa durch eine schnelle und bedarfsgerechte Versorgung der Patienten, Zeitersparnis und bessere Kommunikation mit dem Arzt. E-Health hat das Potential für eine ergänzende oder alternative Versorgung, etwa über Fernbehandlungen. Das schafft Wahlfreiheit und verkürzt lange Wege, etwa für Patienten im ländlichen Raum.

„Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen. Wir wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken.“

„Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut werden. Es wird sichergestellt, dass die Datenspeicherung den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten.“

Die Nutzung von digitalen Anwendungen geschieht heute überwiegend unter Preisgabe höchst sensibler persönlicher Daten außerhalb der regulären Gesundheitsversorgung. Datenschutzkonforme und qualitativ hochwertige Angebote sind Mangelware und Nutzer sind weitgehend auf sich allein gestellt, wenn sie Informationen und vergleichbare Bewertungen suchen. Hier für Transparenz zu sorgen, ist Aufgabe der Bundesregierung. Sie muss außerdem dafür sorgen, dass sich die reguläre Gesundheitsversorgung telemedizinischen Angeboten dynamisch öffnet. Zudem muss der Pflegesektor bei der Diskussion zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zukünftig stärker einbezogen werden.

Noch nicht begonnen.

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Bedarfsgerechte Versorgung braucht ein Gesamtkonzept | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) | Januar 2019

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Eine nutzerfreundliche Patientenakte - nur mit Beteiligung der Patienten | Stellungnahme des vzbv zu ausgewählten Änderungsanträgen zum TSVG | Februar 2019

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Stellungnahme des vzbv zum Digitale Versorgung-Gesetz | Juni 2019

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