Verbraucher:innen können ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen. In der Praxis fehlt es Verbraucher:innen jedoch an einer verlässlichen Orientierung, welche Krankenkasse die eigenen Bedürfnisse im Versorgungs- und Servicebereich am besten erfüllt. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) soll unter anderem ein Krankenkassen-Vergleichsportal eingeführt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass das GVSG trotz des Koalitionsbruchs in der Bundestagsanhörung am 13. November weiter diskutiert wird. Im Gesetzentwurf sieht der vzbv aber noch Nachbesserungsbedarf.
Die Wahl der passenden Krankenkasse ist für Verbraucher:innen ein Buch mit sieben Siegeln. Aus Verbrauchersicht ist es daher positiv zu bewerten, dass im GVSG klare gesetzliche Vorgaben gemacht werden, welche Qualitätskennzahlen von gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bereitgestellt werden sollen.
Verbraucher:innen können so die Krankenkassen erstmalig anhand einheitlicher Kriterien vergleichen. Aus Sicht des vzbv bedarf es aber noch Änderungen an zentralen Stellen, damit Verbraucher:innen ein neutrales und benutzerfreundliches Vergleichsportal erhalten.
Der vzbv fordert:
- Das Portal sollte frühestmöglich und zu einem verbindlichen Termin veröffentlicht werden. Der Betreiber des Portals muss unabhängig sein.
- Das Portal muss einen Gesamtindex und einen individualisierbaren Index enthalten, sodass Verbraucher:innen die Ergebnisse auf einen Blick bewerten können. Ergänzend sollte ein Nachhaltigkeits-Index entwickelt werden.
- Der Evaluationsbericht sollte zwei Jahre nach der Veröffentlichung vorgelegt werden.