Datum: 04.06.2020

Verbraucherschützer kooperieren mit Bundesamt für Sicherheit in der IT

vzbv und BSI wollen Verbraucherschutz in der digitalen Welt stärken

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Quelle: vege - Fotolia.com

  • vzbv und BSI kooperieren für mindestens drei Jahre.
  • Bundesamt und Verbraucherschützer wollen präventiv gegen mögliche Rechtsverstöße vorgehen.
  • Verbraucher sollen im Schadensfall aufgeklärt werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeiten ab sofort beim Thema Sicherheit in der digitalen Welt zusammen. Darauf haben sich vzbv-Vorstand Klaus Müller und BSI-Präsident Arne Schönbohm am 4. Juni in einer gemeinsame Grundsatzvereinbarung – Memorandum of Understanding – geeinigt. vzbv und BSI verpflichten sich damit für zunächst drei Jahre zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, die insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Sichere vernetzte IT-Systeme und Online-Dienste.
  • Sensibilisierung für Schutzmöglichkeiten bei digitalen Anwendungen wie beispielsweise der 2-Faktor-Authentizierung.
  • Prävention gegen mögliche Rechtsverstöße im digitalen Verbraucherschutz.
  • Verbraucher-Aufklärung über Reaktionsmöglichkeiten im Schadensfall.

Dazu vzbv-Vorstand Klaus Müller:

„Smartphone und Laptop gehören inzwischen zum Verbraucheralltag dazu wie Auto, Spülmaschine oder Fahrstuhl. Verbraucherinnen und Verbraucher verstehen vielleicht nicht immer, wie diese Geräte bis ins Detail funktionieren. Das müssen sie auch nicht. Aber sie müssen sich darauf verlassen können, dass sie sicher sind. Das gilt für die analoge wie für die digitale Welt. Wir fordern, dass Hersteller deshalb schon bei der Entwicklung und Implementierung von Produkten und Diensten ein hohes Maß an IT-Sicherheit erfüllen müssen – Stichwort „security by design“ - und Smartphone, Rechner und Co. auch während ihrer Lebensdauer konsequent mit Sicherheitsupdates versorgen müssen.

Von der Kooperation mit dem BSI erwarten wir uns einen großen Mehrwert, zum Beispiel durch eine Abstimmung unserer vielfältigen Informations- und Aufklärungsangebote. Gemeinsam können BSI und Verbraucherschützer Recht noch effizienter durchsetzen und die jeweiligen Stärken miteinander kombinieren.“

BSI-Präsident Arne Schönbohm kommentiert:

„Prävention ist der wirkungsvollste Schutz gegen Cyber-Angriffe, gerade für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Zusammenarbeit mit dem vzbv ist dabei eine große Chance, denn die Verbraucherzentralen haben den direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern, wirken in die Fläche und haben mit der institutionalisierten Marktbeobachtung ein gutes Frühwarnsystem etabliert. Kombiniert mit der technischen Expertise des BSI können wir so Synergien schaffen, die direkt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen werden. Mit der Webseite www.bsi-fuer-buerger.de, unseren Informationsangeboten in den Sozialen Medien und zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen bieten wir als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes ein breites Angebot an Sensibilisierungsmaßnahmen. Mit der jetzt vereinbarten Zusammenarbeit mit dem vzbv bauen wir dieses weiter aus und intensivieren unser Engagement im digitalen Verbraucherschutz.“

Das Memorandum of Understanding finden Sie im Download-Bereich.

Downloads

Memorandum of Unterstanding zur Föderung der Informationssicherheit von VerbraucherInnen | MoU zwischen BSI und vzbv | 20.05.2020

Memorandum of Unterstanding zur Föderung der Informationssicherheit von VerbraucherInnen | MoU zwischen BSI und vzbv | 20.05.2020

Memorandum of Unterstanding zur Föderung der Informationssicherheit von VerbraucherInnen | MoU zwischen BSI und vzbv | 20.05.2020

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