„Mehr Fortschritt wagen“ – mit diesem Vorhaben betitelt die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag. „Mehr Fortschritt wagen“ – das ist auch das Versprechen der neuen Bundesregierung an die Verbraucher:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Koalitionsvertrag detailliert geprüft und die verschiedenen Vorhaben der Koalition bewertet. Die folgenden Themen zeigen einen Ausschnitt, der aber die Breite der verbraucherpolitischen Themen und den Gesamteindruck des Koalitionsvertrags gut abbildet. Die vollständige Auswertung findet sich im Anschluss an die Übersicht zum Download.
Positiv: Diese Vorhaben des Koalitionsvertrags bieten Chancen auf nennenswerte Fortschritte für Verbraucher:innen.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir bauen den kollektiven Rechtsschutz aus. Bestehende Instrumente wie z.B. nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz modernisieren wir und prüfen den Bedarf für weitere. Die EU-Verbandsklagerichtlinie setzen wir anwenderfreundlich und in Fortentwicklung der Musterfeststellungsklage um und eröffnen auch kleinen Unternehmen diese Klagemöglichkeiten. An den bewährten Anforderungen an klageberechtige Verbände halten wir fest.“
Bewertung des vzbv: Es ist gut, dass die EU-Verbandsklage anwenderfreundlich umgesetzt und die Musterfeststellungsklage weiterentwickelt werden soll. Der vzbv tritt dafür ein, dass Verbraucher:innen möglichst unmittelbar und ohne Anmeldung in einem Klageregister von einer Verbandsklage profitieren können. So wird sichergestellt, dass ihre Ansprüche nicht vorzeitig verjähren und die Gerichte von massenhaften Parallelverfahren entlastet werden. Außerdem müssen Haftungs- und Kostenrisiken begrenzt werden.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir setzen uns auf EU-Ebene dafür ein, dass elektronische Widerrufbuttons verpflichtend werden. Wir führen bei Dauerschuldverhältnissen über die Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- und Warenleistungen Angaben zu den durchschnittlichen monatlichen Kosten ein. Abo-Verträge müssen immer auch mit einer Mindestlaufzeit von höchstens einem Jahr angeboten werden. Eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge führen wir ein.“
Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt den angekündigten Einsatz für die Einführung eines europäischen Widerrufsbuttons ausdrücklich. Durchschnittspreisangaben können für mehr Transparenz sorgen. Allerdings wird zu beobachten sein, ob somit tatsächlich Kostenfallen vermieden werden. Die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung über bestimmte Sektoren hinaus ist richtig und wird vom vzbv bereits seit langem gefordert.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Den Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften verbessern wir.“
Bewertung des vzbv: Es ist zu begrüßen, dass der Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften verbessert werden soll. Aus Sicht des vzbv sollten Haustürgeschäfte grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung der Verbraucher:innen möglich sein. Denn die große Mehrheit von 98 Prozent findet, dass die Haustür kein guter Ort ist, um Verträge zu schließen oder Produkte zu kaufen. Außerdem muss das Widerrufsrecht an der Haustür gestärkt werden.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen.“
Bewertung des vzbv: Der vzbv unterstützt die Maßnahmen zum Schutz privater Haushalte mit geringem Einkommen. Der vzbv setzt sich zusätzlich für die Verhinderung von Energiesperren ein.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Damit das gelingt, werden wir die Erneuerbaren Energien massiv ausbauen und dafür die Planungsverfahren für den Bau von Netzen, Windrädern und Infrastruktur massiv ausbauen. Wir richten unser Erneuerbaren-Ziel auf einen höheren Bruttostrombedarf von 680-750 TWh im Jahr 2030 aus. Davon sollen 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen. Entsprechend beschleunigen wir den Netzausbau. Die jährlichen Ausschreibungsmengen passen wir dynamisch an. Wir werden Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen
Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Wir wollen dafür sorgen, dass Kommunen von Windenergieanlagen und größeren Freiflächen-Solaranlagen auf ihrem Gebiet finanziell angemessen profitieren können.
Wir stärken die Bürger-Energie als wichtiges Element für mehr Akzeptanz. Im Rahmen des europarechtlich Möglichen werden wir die Rahmenbedingungen für die Bürger-Energie verbessern (Energy Sharing, Prüfung eines Fonds, der die Risiken absichert) und insgesamt die De-minimis-Regelungen als Beitrag zum Bürokratieabbau ausschöpfen. Wir werden im Rahmen der Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken.“
Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien, die Regelungen für die Solarenergie einschließlich Bürokratieabbau und Mieterstrom sowie die Stärkung der Bürgerenergie. Die finanzielle Entschädigung von Kommunen mit Windenergieanlagen und Solar-Freiflächenanlagen ist richtig, allerdings fehlen im Koalitionsvertrag Maßnahmen für kostengünstige Bürgerstromtarife für die ortsansässigen Verbraucher:innen.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir führen ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Unser Ziel sind entsprechende verbindliche EU-weit einheitliche Standards.“
Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt das Vorhaben. Eine große Mehrheit der Verbraucher:innen wünscht sich verlässliche und verbindliche Informationen über das Tierwohl auf Lebensmitteln. Wichtig ist, dass das Label verbindlich wird – auch für verarbeitete tierische Produkte – und neben Haltungsbedingungen auch Transport und Schlachtung abdeckt.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Zudem führen wir eine umfassende Herkunftskennzeichnung ein.“
Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt die Einführung einer Herkunftskennzeichnung. Damit Verbraucher:innen die Herkunft von Lebensmitteln verlässlich erkennen können, braucht es eine EU-weite, verbindliche Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel einschließlich aller Zutaten in verarbeiteten Produkten. Die neue Bundesregierung sollte sich auf EU-Ebene dafür einsetzen. Zudem braucht es verbindliche Mindeststandards für freiwillige Regionalkennzeichnungssysteme.
Das steht im Koalitionsvertrag: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“
Bewertung des vzbv: Dass die Bundesregierung das an Kinder gerichtete Lebensmittelmarketing für Lebensmittel mit viel Zucker, Fett oder Salz beschränken will, ist zu begrüßen. Der vzbv erwartet, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung schafft, die Höchstmengen für Zucker, Salz und Fett festlegt, die auf den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) basiert. Darüber hinaus müssen die Beschränkungen umfassend sein und jede Form von Werbung – auch Online, Plakate, Influencer –, die Produktgestaltung sowie das Sponsoring berücksichtigen.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir setzen uns dafür ein, dass Flugreisen in die Pauschalreise-Richtlinie bezüglich der Insolvenzabsicherung einbezogen werden. Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen sollen bei allen Verkehrsträgern automatisiert werden. ‚No-show‘-Klauseln untersagen wir im AGB-Recht. Bei Neuregelung der Fluggastrechteverordnung setzen wir uns für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein. Die Aufsichtsbefugnisse des Kraftfahrt-, des Luftfahrt-, des Eisenbahnbundesamtes und der Bundesnetzagentur im Hinblick auf kollektive Verbraucherinteressen erweitern wir ohne zusätzliche Bürokratie.“
Bewertung des vzbv: Starke Fluggastrechte motivieren Airlines zuverlässig zu fliegen. Deshalb ist es richtig, dass das bestehende Schutzniveau für Flugreisende erhalten wird. Positiv ist ebenfalls, dass der Koalitionsvertrag Flugreisende vom Insolvenzrisiko befreit. Ergänzend wäre aus Sicht des vzbv die Abschaffung oder Einschränkung der Vorkassepraxis wichtig. Die Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse der Behörden stärkt die Marktüberwachung und wird vom vzbv begrüßt.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir wollen eine nachhaltige, barrierefreie, innovative und für alle alltagstaugliche und bezahlbare Mobilität ermöglichen. Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
[…] Gemeinsam werden wir Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume definieren.
[…] Die Erschließungs- und Qualitätsstandards für ein alltagstaugliches Mobilitätsangebot als möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr wollen wir im Jahr 2022 zwischen Bund, Ländern und Kommunen definieren. Die Bahn muss in ganz Deutschland zum Rückgrat der Mobilität werden – auch im ländlichen Raum. Einen Schwerpunkt setzen wir dabei auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur und des Bahnbetriebes. Wir wollen individuelle und öffentliche Mobilität verknüpfen und durch neue flexible Angebote auch privater Anbieter ergänzen. Dazu nutzen wir das Potenzial der Digitalisierung und unterstützen die Kommunen bei diesen neuen Herausforderungen.
[…] Für eine nahtlose Mobilität verpflichten wir Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter, ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitzustellen. Anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung wollen wir ermöglichen. Den Datenraum Mobilität entwickeln wir weiter.
[…] Wir schaffen ein Mobilitätsdatengesetz und stellen freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicher.“
Bewertung des vzbv: Die langjährige vzbv-Forderung nach einem Anschluss Mobilität wird mit der Vereinbarung von Mindesterreichbarkeits- und Qualitätskriterien auf den Weg gebracht. Verbraucher:innen brauchen ein adäquates Angebot von öffentlichen Verkehrsmitteln, um ohne eigenes Auto mobil sein zu können. Bei der Definition der Standards müssen Verbraucherverbände zwingend einbezogen werden. Der vzbv begrüßt, dass die Vernetzung forciert und ein Mobilitätsdatengesetz geschaffen werden soll. So können Verbraucher:innen ihre Mobilität mit wenigen Klicks organisieren.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Zur wettbewerbsneutralen Nutzung von Fahrzeugdaten streben wir ein Treuhänder-Modell an, das Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt. Im Gesetz zum autonomen Fahren werden wir die Regelungen verbessern, Haftungsfragen klären und die Datenhoheit der Nutzer sicherstellen.
[…] Für die notwendigen Veränderungsprozesse werben wir um Akzeptanz und werden unsere Ziele dialogorientiert umsetzen und die Maßnahmen regelmäßig überprüfen.
[…] Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan.
[…] Wir werden Bürgerbeteiligung in Verantwortung der kommunalen Selbstverwaltung unterstützen, z.B. bei regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets.“
Bewertung des vzbv: Die doppelte Transformation zu einer klimaneutralen und digitalisierten Mobilität benötigt Dialog sowie innovative und zukunftsweisende Beteiligungsformate – nicht nur auf lokaler, sondern auch auf nationaler Ebene. Verbraucher:innen müssen mehr Mitsprache bei der Gestaltung von Mobilitätslösungen zugestanden werden. Der vzbv begrüßt, dass das Gesetz zum autonomen Fahren verbraucherfreundlich weiterentwickelt werden soll und Menschen die Hoheit über ihre (Mobilitäts-)Daten behalten.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir machen Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität, zum Innovationsstandort für autonomes Fahren und beschleunigen massiv den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. Unser Ziel sind mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw bis 2030.
[…] Der Ausbau der Ladeinfrastruktur muss dem Bedarf vorausgehen. Wir werden deshalb den vorauslaufenden Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur mit dem Ziel von einer Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten bis 2030 mit Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur ressortübergreifend beschleunigen, auf Effizienz überprüfen und entbürokratisieren. Wir setzen auf die Mobilisierung privater Investitionen. Wo wettbewerbliche Lösungen nicht greifen, werden wir mit Versorgungsauflagen, wo baulich möglich, die verlässliche Erreichbarkeit von Ladepunkten herstellen.
[…] Wir werden die Förderung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur effektiver und effizienter ausgestalten. Wir werden bidirektionales Laden ermöglichen, wir sorgen für transparente Strompreise und einen öffentlich einsehbaren Belegungsstatus. Wir werden den Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Schnellade-Hubs beschleunigen und die Anzahl der ausgeschriebenen Hubs erhöhen. Wir werden den Masterplan Ladeinfrastruktur zügig überarbeiten und darin notwendige Maßnahmen aus den Bereichen Bau, Energie und Verkehr bündeln sowie einen Schwerpunkt auf kommunale Vernetzung der Lösungen legen. Wir setzen uns für ambitionierte Ausbauziele auf europäischer Ebene ein.“
Bewertung des vzbv: Transparente Ladestrompreise und ein öffentlich einsehbarer Belegungsstatus sind langjährige vzbv-Forderungen und werden im Vertrag explizit erwähnt. Außerdem begrüßt der vzbv, dass sich die neue Bundesregierung für ambitionierte Ausbauziele auf europäischer Ebene sowie die verlässliche Erreichbarkeit von Ladepunkten einsetzen möchte. Wichtig wäre zudem, dass die Betreiber dazu verpflichtet werden, an den Ladesäulen die Bezahlung mit Debit- und Kreditkarte europaweit zu ermöglichen.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir wollen Nachhaltigkeit by design zum Standard bei Produkten machen. Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur). Wir stellen den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicher. Herstellerinnen und Hersteller müssen während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitstellen. Wir prüfen Lösungen zur Erleichterung der Nutzbarkeit solcher Geräte über die Nutzungszeit hinaus. Für langlebige Güter führen wir eine flexible Gewährleistungsdauer ein, die sich an der vom Hersteller oder der Herstellerin bestimmten jeweiligen Lebensdauer orientiert.“
Bewertung des vzbv: Wesentliche Forderungen des vzbv nach Lebensdauerangaben durch Hersteller, Verknüpfung von Lebensdauer und Gewährleistungsdauer, Recht auf Reparatur und Update-Pflicht haben Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Dies ermöglicht eine zukunftsorientierte Fortentwicklung des Verbraucherrechts und kann Menschen in die Lage versetzen, nachhaltiger zu konsumieren.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Bei Restschuldversicherung, werden wir den Abschluss des Versicherungsvertrages und den Abschluss des Kreditvertrags zeitlich um mindestens eine Woche entkoppeln.“
Bewertung des vzbv: Der getrennte Verkauf von Kredit und Restschuldversicherung bedeutet eine deutliche Verbesserung für Verbraucher:innen. Die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass nur die zeitliche Entkopplung dafür sorgt, dass unseriöse Verkaufspraktiken enden, weil jetzt die Kreditvergabe losgelöst vom Verkauf der Versicherung erfolgen muss.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Reform der deutschen Finanzaufsicht BaFin fortsetzen. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Aufsichtsbereichen der BaFin sowie mit anderen deutschen und internationalen Behörden muss intensiviert werden. Die BaFin muss als Arbeitgeberin attraktiver werden. Die Gründung, Übernahme, Umstrukturierung oder Kapitalstärkung von Banken und Finanzdienstleistern soll zügiger als bisher möglich sein. Wir werden uns für eine stärkere Standardisierung für die Erstellung von Prospekten einsetzen. Wir werden die Fähigkeiten der BaFin bei der Prüfung von Vermögensanlageprospekten weiter stärken. Wir werden den Verbraucherbeirat der BaFin weiter stärken.“
Bewertung des vzbv: Eine Fortsetzung der BaFin-Reform ist aus Sicht des vzbv richtig. Allerdings fehlt ein expliziter Bezug zum Verbraucherschutz. Die Stärkung des Verbraucherbeirats ist zu begrüßen.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden bei der BaFin eine Vergleichs-Website für Kontoentgelte einrichten.“
Bewertung des vzbv: Die Einführung einer Vergleichswebseite bei der BaFin ist zu begrüßen.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir führen ein Recht auf Verschlüsselung, ein wirksames Schwachstellenmanagement, mit dem Ziel Sicherheitslücken zu schließen, und die Vorgaben ‚security-by-design/default‘ ein. Herstellerinnen und Hersteller müssen während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitstellen. Wir leiten einen strukturellen Umbau der IT-Sicherheitsarchitektur ein, stellen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unabhängiger auf und bauen es als zentrale Stelle im Bereich IT-Sicherheit aus.“
Bewertung des vzbv: Die Einführung der Vorgaben „security-by-design/default“ ist aus Sicht des vzbv sehr positiv. Diese Vorgaben und Verpflichtungen zahlen auch auf die Nachhaltigkeit von digitalen Produkten ein. Eine Verpflichtung der Hersteller zur Bereitstellung von Updates ist begrüßenswert. Auch die Ankündigung nach einer stärkeren Unabhängigkeit des BSI ist positiv.
Das steht im Koalitionsvertrag: „In einer regelmäßig fortgeschriebenen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege legen wir einen besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer. In der Pflege werden wir die Digitalisierung u. a. zur Entlastung bei der Dokumentation, zur Förderung sozialer Teilhabe und für therapeutische Anwendungen nutzen.“
Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt eine Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege ausdrücklich. Der vzbv hat die Notwendigkeit einer übergeordneten Strategie immer wieder angemahnt. Auf die Bedarfe der Nutzer:innen muss dabei ein besonderes Augenmerk gelegt werden, damit nicht immer mehr Menschen im Gesundheitssystem technisch abgehängt werden. Digitale Anwendungen können die Arbeitsorganisation in der Pflege verbessern und haben das Potenzial, der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen.“
Bewertung des vzbv: Vorgaben für die Kassen, welche Daten sie wie veröffentlichen müssen, sind die Basis für einen Qualitätswettbewerb. Verbraucher:innen wird dadurch eine echte Wahlentscheidung basierend auf Qualitätsinformationen sowie dem Preis (Beitragssatz) ermöglicht. Der vzbv begrüßt die geplante Regelung daher. Nun kommt es auf eine nutzerorientierte Umsetzung an.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.“
Bewertung des vzbv: Die Festlegung auf eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur für die UPD ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch die Beteiligung der Patientenorganisationen ist ein gutes Signal. Aus Sicht des vzbv ist es wichtig, dass aus Beteiligung noch Leitung wird. Der Koalitionsvertrag lässt hier viel Interpretationsspielraum. Offen bleibt zudem die Organisations- und Finanzierungsform.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir streben eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation aller Ebenen an (Kooperationsgebot). Die örtliche Umsetzungskraft der Schulträger, die Kultushoheit der Länder und das unterstützende Potenzial des Bundes wollen wir dafür zu neuer Stärke vereinen und eine neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit begründen. Wir wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass jedes Kind die gleiche Chance auf Entwicklung und Verwirklichung hat. Dazu werden wir einen Bildungsgipfel einberufen, auf dem sich Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über neue Formen der Zusammenarbeit und gemeinsame ambitionierte Bildungsziele verständigen. Wir werden eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen einsetzen, die die Zusammenarbeit strukturiert und verbessert und das Erreichen der Ziele sichert. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, gemeinsam gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und Qualität, Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des Bildungswesens zu stärken. Soweit erforderlich, bieten wir Gespräche über eine Grundgesetzänderung an.
[…] Wir unterstützen zivilgesellschaftliches Bildungsengagement und die Einbindung außerschulischer Akteure.“
Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt die Förderung bundesweiter Bildung durch ein Kooperationsgebot. Bestehende bundesweite Angebote wie die Verbraucherschulen müssen dafür in dauerhafte Strukturen integriert werden. Ergänzend müssen bundesweite Bildungsangebote erprobt werden – wie die Zukunftsplattform Verbraucherbildung unter dem Dach des vzbv. Über sie werden bundesweite Angebote bereitgestellt, um künftige Generationen zu befähigen, souveräne Konsumentscheidungen unter Berücksichtigung der Folgen für sich, Gesellschaft und Umwelt zu treffen – ein Grundstein für gesellschaftliche Teilhabe. Der Bildungsgipfel ist ein ergänzender Schritt, in den auch Verbraucherzentralen als außerschulische Partner einbezogen werden sollten.
Neutral: Diese Vorhaben des Koalitionsvertrags sind zu unkonkret, um sagen zu können, wie sie sich für Verbraucher:innen auswirken.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen bündeln wir.“
Bewertung des vzbv: Mit der beabsichtigten Bündelung der behördlichen Aufsicht über Inkassounternehmen soll eine langjährige Forderung des vzbv umgesetzt werden. Das ist gut, aber nicht ausreichend, um die Missstände im Inkassowesen – vor allem die zu hohen Inkassogebühren – in den Griff zu bekommen.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Um – auch angesichts höherer CO2-Preiskomponenten – für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise zu sorgen, werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beenden. Wir werden sie daher zum 1. Januar 2023 in den Haushalt übernehmen. Die Finanzierung übernimmt der EKF, der aus den Einnahmen der Emissionshandelssysteme (BEHG und ETS) und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist wird. Der EKF wird in der Lage sein, die Finanzierung der nötigen Klimaschutzmaßnahmen und der EEG-Umlage zu stemmen.
Wir setzen auf einen steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich und werden dabei insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen unterstützen.
Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).
Um das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden, prüfen wir einen schnellen Umstieg auf die Teilwarmmiete. Im Zuge dessen wird die Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen in diesem System aufgehen. Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen. Wir wollen zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin bzw. Mieter geteilt.“
Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt, dass ein Klimageld für die Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die privaten Haushalte entwickelt werden soll. Er bedauert, dass das Klimageld nur zusätzlich zur Senkung der EEG-Umlage entwickelt werden soll, statt diese zu ersetzten. Denn auch mit Senkung der EEG-Umlage erfolgt weiter eine Querfinanzierung der Unternehmen durch die privaten Haushalte. Der soziale Ausgleich ist somit schwächer als beim Klimageld. Die Lösung des Mieter-Vermieter-Dilemmas mit Frist bis zum 1. Juni 2022 wird unterstützt.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms führen wir 2022 nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 (EH 55) ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau ein, das insbesondere die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) pro m² Wohnfläche fokussiert. Wir ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen. Daneben können im Rahmen der Innovationsklausel gleichwertige, dem Ziel der THG-Emissionsreduzierung folgende Maßnahmen eingesetzt werden.
[…] Um eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele, insbesondere orientiert an der eingesparten Tonne CO2, sicherzustellen, setzen wir auf passgenaue und technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen.
[…] Die Förderprogramme werden wir den Zielen und Bedarfen entsprechend weiterentwickeln und umschichten.
[…] Wir werden die Grundlagen schaffen, den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten verstärkt betrachten zu können. Dazu führen wir u. a. einen digitalen Gebäuderessourcenpass ein. So wollen wir auch im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft kommen.“
Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt, dass die Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden angehoben werden sollen. Die Förderfähigkeit gesetzlicher Standards und der Umfang der Finanzierung fehlen, daher entspricht der Ansatz nur eingeschränkt dem Prinzip „Fordern und Fördern“. Da Energieeffizienz und Energiesparen keine Priorität vor anderen Maßnahmen haben, könnte dies zu einem verstärkten Bedarf an erneuerbaren Energien führen, die aber an anderer Stelle gebraucht werden.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir unterstützen ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wird unverändert umgesetzt und gegebenenfalls verbessert.“
Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt das Bekenntnis zu einem wirksamen EU-Lieferkettengesetz. Negativ ist, dass die Haftung sowie die Tiefe der Lieferkette nicht explizit genannt werden. Der Verweis auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte kann die Abdeckung der gesamten Lieferkette meinen, aber auch als eine Absage an zivilrechtliche Haftungsregelungen verstanden werden. Erfreulich ist, dass das bestehende nationale Lieferkettengesetz fortgeführt und möglicherweise verbessert werden soll.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir unterstützen den europäischen AI Act. Wir setzen auf einen mehrstufigen risikobasierten Ansatz, wahren digitale Bürgerrechte, insbesondere die Diskriminierungsfreiheit, definieren Haftungsregeln und vermeiden innovationshemmende ex-ante-Regulierung. Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum sowie automatisierte staatliche Scoring Systeme durch KI sind europarechtlich auszuschließen.“
Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt das Bekenntnis zur Wahrung digitaler Bürgerrechte, die Diskriminierungsfreiheit und die Definition von Haftungsregeln. Negativ ist die Einschränkung einer ex-ante Regulierung mit Blick auf mögliche Innovationshemmnisse. Auch, dass die Stärkung einer unabhängigen Aufsicht im Koalitionsvertrag nicht enthalten ist, kritisiert der vzbv. Die Aussagen zur biometrischen Erkennung im öffentlichen Raum und zum staatlichen Scoring werden neutral bewertet, da beides bereits durch den AI-Act abgedeckt ist.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Die Potenziale von Daten für alle heben wir, indem wir den Aufbau von Dateninfrastrukturen unterstützen und Instrumente wie Datentreuhänder, Datendrehscheiben und Datenspenden gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf den Weg bringen. Wir streben einen besseren Zugang zu Daten an, insbesondere um Start-ups sowie KMU neue innovative Geschäftsmodelle und soziale Innovationen in der Digitalisierung zu ermöglichen. Ein Dateninstitut soll Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben, Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren. […] Für alle, die an der Entstehung von Daten mitgewirkt haben, stärken wir den standardisierten und maschinenlesbaren Zugang zu selbsterzeugten Daten. Mit einem Datengesetz schaffen wir für diese Maßnahmen die notwendigen rechtlichen Grundlagen.“
Bewertung des vzbv: Ob es gelingen wird, die Potenziale von Daten zu heben und gleichzeitig etwaige Risiken einer größeren Verfügbarkeit von Daten,etwa mit Blick auf den Datenschutz, zu minimieren, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Vorschläge ab. Darüber hinaus ist fraglich, welche Spielräume für ein nationales Datengesetz bestehen.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Beim Digital Services Act setzen wir uns für die Wahrung der Kommunikationsfreiheiten, starke Nutzerrechte, klare Meldeverfahren, den Zugang zu Daten sehr großer Plattformen für Forschungszwecke, die Überprüfbarkeit ihrer algorithmischen Systeme sowie klare Regelungen gegen Desinformationen ein. Auf Grundlage der europäischen Vorgaben werden wir den Rechtsrahmen (u. a. Telemediengesetz, TMG und Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) grundlegend überarbeiten. Den Aufbau von Plattformräten werden wir voranbringen. Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab. Anonyme und pseudonyme Online-Nutzung werden wir wahren.“
Bewertung des vzbv: Der Digital Services Act (DSA) wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weitgehend ersetzen. Im Koalitionsvertrag fehlen jedoch Aussagen zur Regulierung von Online-Marktplätzen, die einen Schwerpunkt im DSA darstellen. Die Einführung von Plattformräten ist grundsätzlich zu begrüßen, insbesondere wenn die Zivilgesellschaft beteiligt wird. Hier wird es auf die konkrete Ausgestaltung ankommen. Positiv zu bewerten sind die Ablehnung von allgemeinen Überwachungspflichten, das Recht auf Anonymität, die Stärkung von Nutzerrechten sowie die Wahrung der Kommunikationsfreiheiten.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge.“
Bewertung des vzbv: Eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge ist wichtig und überfällig, Prüfaufträge sind dafür aber zu wenig. Damit bleiben Verbraucher:innen im Unklaren, ob sie eine funktionierende private Altersvorsorge erwarten können.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Die Ausbildungskostenumlage werden wir aus den Eigenanteilen herausnehmen [...].“
Bewertung des vzbv: Die Herausnahme der Ausbildungsumlage aus den Eigenanteilen ist zu begrüßen. Beim Prüfauftrag darf es aber nicht bleiben. Die Eigenanteile müssen sofort gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden. Eine Entlastung der Pflegeheimbewohner von Investitionskosten muss durchgesetzt werden, um den Kostendruck für pflegebedürftige Verbraucher:innen zu reduzieren.
Negativ: Die Vorhaben des Koalitionsvertrags bieten keine Chancen für nennenswerte Fortschritte oder würden die Situation der Verbraucher:innen verschlechtern.
Das steht im Koalitionsvertrag: „Bund und Länder richten eine gemeinsame Koordinierungsstelle Lehrkräftefortbildung ein, die bundesweit Fort- und Weiterbildungsangebote vernetzt, die Qualifikation von Schulleitungen unterstützt, den Austausch ermöglicht sowie die arbeitsteilige Erstellung von Fortbildungsmaterialien organisiert und fördert. Die Qualitätsoffensive Lehrerbildung entwickeln wir weiter mit neuen Schwerpunkten zu digitaler Bildung, zur dritten Phase der Lehrerbildung und bundesweiter Qualitätsentwicklung des Seiten- und Quereinstiegs, u. a. für das Berufsschullehramt. Wir wollen die Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Lehramt beschleunigen und vereinfachen, Auslandserfahrungen von Lehramtsstudierenden und Lehrkräften unterstützen und beim beruflichen Werdegang stärker berücksichtigen.“
Bewertung des vzbv: Die Ampel-Koalition plant die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden bundesweit zu vernetzen, nennt inhaltlich jedoch nur die digitale Bildung. Nicht adressiert wird die Befähigung von Lehrenden, sich mit verbraucherpolitischen Themen und der Einflussnahme von Wirtschaftsakteuren kritisch auseinanderzusetzen. Damit wird die Chance verpasst, sicherzustellen, dass der Lernort Schule Kinder und Jugendliche vor werblicher Beeinflussung schützt. Notwendig ist die Finanzierung unabhängiger Fortbildungsangebote, die mit der Koordinierungsstelle Lehrkräftefortbildung verknüpft werden.
Vollständige Auswertung
11 Maßnahmen für die ersten 100 Tage
- Energiepreise für Haushalte mit geringem Einkommen abfedern: Wohngeld stärken, einmaliger Heizkostenzuschuss, Aussetzen von Energiesperren im Winter.
- Verbraucher:innen in Mittelpunkt der Energiewende stellen: Klimageld auszahlen, einfachere Regeln für Mieterstrom und Solaranlagenbetreiber, Energieeffizienz-Maßnahmen stärker fördern.
- Gesetzentwurf zu Lebensdauerangaben durch Hersteller und Recht auf Reparatur.
- Verbot von Marketing für Kinderlebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt.
- Beauftragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mit der Umsetzung der Vergleichswebsite für Kontoentgelte.
- Sichern der Nutzerrechte bei Regulierung von Online-Plattformen (Digital Service Act & Digital Market Act).
- Gesetzentwurf zur verbraucherfreundliche Umsetzung der EU-Verbandsklage.
- Gesetzentwurf für fairere Verbraucherverträge.
- Start eines Prozesses zur Festlegung von Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume.
- Gesetzentwurf für eine dauerhafte, staatsferne Struktur der Unabhängigen Patientenberatung unter Leitung von Patienten- und Verbraucherverbänden.
- Grundlagen für ein Kooperationsgebot im Bildungsbereich schaffen.
Beim Abspielen des Videos werden nutzerbezogene Daten zu Youtube übertragen. Weitere Informationen