Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört, begrüßt Änderungen an der Heilmittel-Richtlinie, die zum 1. Juli 2021 in Kraft treten. Demnach haben Patientinnen und Patienten leichteren Zugang zu langfristigen Physio-, Sprach- oder Ergotherapien.
Bei schweren funktionellen oder strukturellen Schädigungen kann es notwendig sein, Physio-, Sprach- oder Ergotherapie dauerhaft, für mindestens ein Jahr, als Behandlung einzusetzen. Ein langfristiger Einsatz auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ist nun beim Vorliegen von mehr Krankheiten möglich als zuvor. Zudem wurde die Höchstmenge von Ergotherapie-Einheiten pro Verordnung auf 20 Einheiten erhöht. Damit können Patienten mit schweren chronischen psychischen Erkrankungen in der Regel mit einem Arztkontakt pro Quartal auskommen und es wird sichergestellt, dass ihre Therapie nicht unterbrochen wird.
Für beide Änderungen hatte sich die Patientenvertretung im G-BA stark gemacht.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.