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Datum: 04.10.2024

Industrienetzentgelte: Keine Subventionen über Umlagen zulasten von Verbraucher:innen

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte

Ingenieurin untersucht Stromleitung über ihr Tablet

Quelle: zoteva87 - AdobeStock

Große Industrieunternehmen zahlen bei gleichmäßigem Stromverbauch reduzierte Stromnetzentgelte. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) plant in Zukunft mit den Reduzierungen einen flexibleren Stromverbrauch der Unternehmen anzureizen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Industriesubventionen bei den Stromnetzentgelten grundsätzlich nicht über Umlagen auf den Strompreis der privaten Verbraucher:innen abzuwälzen. 

Der vzbv fordert,

  • Industriesubventionen bei den Stromnetzentgelten nicht über Umlagen auf den Strompreis der privaten Verbraucher:innen abzuwälzen, 
  • die auf die privaten Haushalte umgelegten Industriesubventionen in Form von Netzentgeltreduzierungen komplett abzuschmelzen,
  • zeitnah dynamische Netzentgelte zu entwickeln,
  • im Rahmen eines Festlegungsentwurfes genaue Daten zu den Auswirkungen der geplanten Reform vorzulegen.

Hintergrund

Bisher können bestimmte Unternehmen erhebliche Netzentgeltreduzierungen erhalten. Dabei steht insbesondere die sogenannte Bandlast-Regelung in der Kritik. Der Erhalt im Rahmen dieser Regelung ist an ein gleichmäßiges Verbrauchsverhalten der Unternehmen gekoppelt. Sie verhindert somit eine flexible Reaktion auf Strompreissignale und ist gesamtökonomisch nachteilhaft.

Die Netzentgeltreduzierungen in Form von Sondernetznetzentgelten betragen im Jahr 2024 fast zwei Milliarden Euro, wobei die Bandlast-Unternehmen in etwa drei Viertel des Gesamtvolumens in Anspruch nehmen. Die Kosten der Netzentgeltreduzierung werden auf alle Netznutzenden, also auch auf die privaten Haushalte, mit einer Umlage auf den Strompreis abgewälzt. Die privaten Haushalte werden somit überproportional an der Finanzierung des Stromnetzes beteiligt.

Industrienetzentgelte weiterentwickeln

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom 18. September 2024

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