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Datum: 14.03.2024

Deutsche Bahn: BahnCard muss für alle verfügbar sein

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur digitalen BahnCard

Die Deutsche Bahn AG hat verkündet, dass es ab 9. Juni 2024 die BahnCard 25 und die Bahncard 50 nur noch in Form einer Datei, die im Internet im eingeloggten Bereich des Kundenkontos bzw. in der Navigator-App geladen werden kann, geben wird. Eine PDF-Datei aus dem Kundenkonto kann alternativ auch in ausgedruckter Form mitgeführt werden.

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands kommentiert:

Dass die Deutsche Bahn Kund:innen, die keinen digitalen Zugang haben, geradezu von Tarifvorteilen ausschließen will, ist ärgerlich. Natürlich nutzen viele Bahnreisende mit BahnCard längst das Angebot in digitaler Form über die App. Für sie ist die Plastikkarte bereits unnötig.

Das gilt aber nicht für alle Kund:innen. Mit der Ankündigung der Deutschen Bahn, die BahnCard nur noch digital anzubieten, werden Menschen ohne digitalen Zugang von der Rabattmöglichkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden auch Kund:innen, die sparsam mit ihren Daten umgehen und nicht überall ein Kundenkonto haben wollen.

Wir fordern ganz klar: Die BahnCard muss für alle verfügbar sein. Der ersatzweise gültige Papierausdruck muss auch für Menschen ohne digitales Kundenkonto zugänglich sein, etwa, indem es im Reisezentrum ausgehändigt wird. Kostenlos versteht sich.

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