Heute wird der Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren in erster Lesung im Bundestag behandelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert seit langem Rechtssicherheit für Fahrer von Autos mit hochautomatisierten Fahrfunktionen.
„Der Gesetzentwurf verunsichert Verbraucher mehr, als dass er ihnen Rechtssicherheit bringt. Es bleibt offen, ob Autofahrer sich überhaupt vom Verkehrsgeschehen abwenden dürfen. Auch Datenschutz und Datensicherheit bleiben auf der Strecke. Die Bundesregierung sollte kein halbfertiges Gesetz beschließen, das großen Klärungsbedarf vor Gerichten nach sich ziehen wird“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Der vzbv fordert, dass der Gesetzestext zumindest in wesentlichen Punkte geschärft und ergänzt wird:
Fahrfremde Tätigkeiten ermöglichen. Das Gesetz muss dem Fahrer ermöglichen, sich vom Verkehrsgeschehen abzuwenden und sich fahrfremden Tätigkeiten zuzuwenden. Das muss ausdrücklich geregelt werden.
Transparente Informationen verbindlich einfordern. Automatisierte Fahrfunktionen müssen deutlich, leicht verständlich und durchschaubar für den Käufer und für jeden Fahrer beschrieben werden. Das Gesetz darf dies nicht allein den Herstellern überlassen, sondern muss dazu Vorgaben machen, wie zum Beispiel ein verpflichtendes Produktinformationsblatt oder Informationen im bordeigenen Display.
Technische Maßnahmen zur bestimmungsgemäßen Verwendung vorschreiben. Die Hersteller müssen verpflichtet werden, technische Vorkehrungen zu treffen, damit der Gebrauch außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung eines Autopiloten nicht möglich ist.
Umgang mit Daten datenschutzfreundlich und -sicher regeln. Beim automatisierten Fahren darf das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, nicht außer Kraft gesetzt werden. Außerdem ist die geplante Datenspeicherung mit drei Jahren unverhältnismäßig lang. Stattdessen sollten die Aufzeichnungen permanent überschrieben werden. Nur im Falle eines Unfallereignisses sollten die letzten zehn Sekunden vor dem Unfall die Daten dauerhaft gespeichert werden. Außerdem muss der Gesetzgeber technische Anforderungen an die Hersteller automatisierter Fahrfunktionen formulieren, um Manipulation und Missbrauch der Daten zu verhindern. So müssen die Hersteller ausdrücklich aufgefordert werden, die datenschutzrechtlichen Grundprinzipien „privacy by design“ und „privacy by default“ strikt zu beachten.
Gefährdungshaftung für Hersteller einführen. Mit steigender Automatisierung muss der Verbraucher sukzessive aus der Verantwortung genommen und eine Verschiebung der Gefährdungshaftung weg vom Halter hin zum Hersteller erfolgen.