Datum: 25.01.2017

Mehr Klarheit beim automatisierten Fahren

Bundesregierung legt aktualisierten Gesetzentwurf vor

Ion Chiosea - fotolia.com
  • Die Pflichten der Fahrzeughalter beim automatisierten Fahren sind eindeutiger formuliert.
  • Hersteller müssen dafür sorgen, dass sich das Fahrzeug konform zur Straßenverkehrsordnung verhält.
  • Bestimmungen zu Datenschutz und Haftungsfragen bieten Verbrauchern weiterhin nicht genügend Schutz.

Die Bundesregierung hat heute im Kabinett einen Gesetzentwurf zum Automatisierten Fahren beschlossen. Der Gesetzentwurf nimmt die Autohersteller nun teilweise in die Verantwortung. Kritik an unzureichenden Datenschutzregeln und an der Haftung der Autohalterin oder des Autohalters wurde aber nicht berücksichtigt.

„Die Kritik des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde teilweise gehört. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln ist nun der Hersteller verantwortlich. Er muss beispielsweise sicherstellen, dass der Autopilot Geschwindigkeitsbeschränkungen erkennt“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Der vzbv hatte gefordert, dass der Fahrer nicht mit der Überwachung des Autopiloten überfordert werden darf. Der aktuelle Gesetzentwurf schafft hier Klarheit: Der Fahrer muss übernehmen, wenn das System ihn dazu auffordert oder wenn offensichtlich ist, dass das System nicht störungsfrei funktioniert.

„Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in Richtung Rechtssicherheit beim automatisierten Fahren. Allerdings wird es Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, die Regelungen auf Praxistauglichkeit zu prüfen und weiterzuentwickeln“, so Müller.

Verbrauchern ist Datenschutz wichtig

67 Prozent der Verbraucher sorgen sich laut einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des vzbv um ihre Privatsphäre beim Automatisierten Fahren. Datenschutz und Datensicherheit werden jedoch weiterhin nicht im Sinne der Verbraucher vorgeschrieben. „Die Regelungen für die Weitergabe der im Fahrzeug gespeicherten Daten an Behörden sind zu weitreichend. Der vzbv schlägt die Einrichtung eines Trust Centers vor, das bei der Datenspeicherung und -weitergabe eine Vermittlerrolle übernimmt. Hier sollte der Gesetzentwurf unbedingt angepasst werden“, so Müller.

Der vzbv setzt sich außerdem weiterhin dafür ein, dass nicht Fahrer, sondern Hersteller für Unfälle haftbar gemacht werden, die der Autopilot verursacht. Der Gesetzentwurf sieht das bisher nicht vor.

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