- Das Ministerium hat einen Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren vorgelegt.
- Der Gesetzentwurf liefert keine Rechtssicherheit und überträgt Verantwortung an Fahrer und Halter.
- Der vzbv fordert, den Entwurf nachzubessern.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren vorgelegt. Dazu findet heute die mündliche Verbändeanhörung statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in einer Stellungnahme umfassende Nachbesserungen.
„Von Rechtssicherheit beim automatisierten Fahren sind wir mit dem Gesetzentwurf weit entfernt. Beim Fahren mit Autopilot bleiben Autofahrerinnen und -fahrer weiterhin in der Verantwortung. Sie müssen das automatisierte System, das Verkehrsgeschehen und auch alle Verkehrsschilder im Blick behalten. Da ist es stressfreier, gleich selbst zu fahren“, sagt Marion Jungbluth, Verkehrsexpertin beim vzbv. „Hochautomatisierte Fahrfunktionen müssen maximal sicher sein, bevor sie auf der Straße zugelassen werden dürfen. Dafür müssen die Hersteller in die Pflicht genommen werden, nicht die Verbraucher.“
Klare Definitionen sind entscheidend für Verbraucher
In dem Gesetzentwurf werden Schlüsselbegriffe nicht eindeutig definiert. So werden unter anderem die Automatisierungsgrade hochautomatisiert und vollautomatisiert zu Grunde gelegt, jedoch nicht klar abgegrenzt. Es fehlt auch eine Festlegung der jeweiligen Überwachungspflichten des Fahrers je nach Automatisierungsgrad. Das ist jedoch entscheidend, damit der Fahrer rechtssicher mit Autopilot fahren kann.
Der vzbv fordert deshalb, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Das Gesetz muss klar definieren, was der Fahrer bei hochautomatisierter und vollautomatisierter Fahrfunktion tun darf und lassen muss. Dabei darf dem Fahrer bei hochautomatisierter Stufe keine dauerhafte und bei vollautomatisierter keinerlei Überwachungspflicht auferlegt werden. Bei Unfällen, die durch hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen verursacht werden, muss der Hersteller im Sinne der Gefährdungshaftung haften.
Datenschutz ist nicht gewährleistet
Der Gesetzentwurf legt außerdem keine ausreichenden Regeln zum Datenschutz fest und räumt den Behörden Befugnisse zur Weitergabe der im Fahrzeug gespeicherten Daten ein. Das ist für den vzbv nicht akzeptabel. Er setzt sich für klare technische und rechtliche Datenschutzvorgaben an die Hersteller ein. Der vzbv fordert die Einrichtung eines Trust Centers, das die Fahrzeug- und Verkehrsdaten verwaltet und eine Vermittlerrolle zwischen Dateninhabern und berechtigten Dritten übernimmt.