- Wiederverwendbarkeit einer Batterie muss beim Batteriedesign konsequent mitgedacht werden
- Von EU geplanter Batteriepass muss Informationen verbraucherfreundlich aufbereiten
Ob Smartphones, Elektroautos oder Zahnbürsten, viele Alltagsgeräte funktionieren inzwischen mit Batterien. Doch wenn die Leistung schneller nachlässt als erwartet, ist das nicht nur ärgerlich für Verbraucher:innen. Es ist auch schädlich für die Umwelt, weil für Batterien seltene Rohstoffe eingesetzt werden. Daher begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) grundlegend den vorliegenden Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts, sieht aber noch Lücken. So sollte die Wiederverwendung von Batterien schon beim Design konsequenter mitgedacht werden.
„Viele Alltagsgeräte funktionieren mit Batterien. Damit das ökologisch sinnvoll funktioniert, müssen Batterien langlebiger werden und vollumfänglich recycelbar oder wiederverwendbar sein“, sagt Daniel Weber, Referent energieeffizienter Personenverkehr im Team Mobilität und Reisen des vzbv. „Mit batteriebetriebenen Produkten muss verantwortungsvoll umgegangen werden. Die neue Batterien-Verordnung der EU ist hier ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz.“
Verbraucher:innen benötigen aus Sicht des vzbv geeignete Abgabemöglichkeiten für alte Batterien und batteriebetriebene Geräte, die auch eine Zweitnutzung der Batterien ermöglichen. Zudem sollten Verbraucher:innen regelmäßig und zielgruppengerecht informiert werden, welche Konsequenzen eine unsachgemäße Entsorgung von Batterien hat. Hier sieht der vzbv große Potenziale im digitalen Batteriepass, der ab dem Jahr 2027 in der Europäischen Union für bestimmte Batterietypen verpflichtend wird und wichtige Informationen für Verbraucher:innen enthält. Der Batteriepass muss niedrigschwellig und leicht verständlich gestaltet werden.