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Datum: 01.02.2024

Aus der Preisbremsen kommt Fernwärme-Kund:innen teuer zu stehen

vzbv-Untersuchung: Vorzeitiges Auslaufen der Preisbremsen führt zu spürbaren Mehrbelastungen

Die Bundesregierung hat im Dezember 2023 kurzfristig das vorzeitige Ende der Energiepreisbremsen zum Jahresende beschlossen. Ursprünglich sollte das Instrument zur Entlastung der Verbraucher:innen bei Strom, Gas und Fernwärme bis Ende März 2024 weiter bestehen. Für Haushalte, die mit Fernwärme heizen, bedeutet dieser Schritt eine zum Teil signifikante finanzielle Mehrbelastung. Das zeigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Mensch, der an Heizungsventil dreht

Quelle: AdobeStock - Bastian Weltjen

Die Untersuchung im Rahmen des vzbv-Fernwärme-Preismonitors zeigt, dass das vorzeitige Auslaufen der Energiepreisbremsen in der Mehrzahl der untersuchten Netze zu einer Mehrbelastung der Verbraucher:innen führt. Die zusätzlich von den Haushalten zu schulternden Kosten fallen dabei je nach Netz sehr unterschiedlich aus und liegen für die Monate Januar bis März zusammen zwischen rund 19 und 464 Euro. Auffällig ist hierbei, dass Kostensteigerungen bei den untersuchten kleinen Wärmenetzen meist deutlich höher ausfallen, als bei den großen Netzen.

Preisbremsen sollten eigentlich bis März 2024 weitergeführt werden

Das vorzeitige Ende der Energiepreisbremsen begründete die Bundesregierung insbesondere damit, dass die Preisbremsen durch die inzwischen gefallenen Strom- und Gaspreise kaum mehr Wirkung entfalten würden – und dadurch überflüssig geworden seien. Aufgrund der unterschiedlichen Preisbildung ist dies bei Fernwärme jedoch nicht notwendigerweise der Fall: Die Höhe des Preises ist stark von der jeweiligen Preisänderungsklausel abhängig, die das Versorgungsunternehmen anwendet. Zudem haben Fernwärme-Kund:innen – anders als bei Strom und Gas – keine Möglichkeit, ihren Anbieter zu wechseln und dadurch Kosten zu sparen.

Der vzbv kritisiert seit langem, dass Fernwärme als Monopolmarkt durch lange Vertragslaufzeiten, fehlenden Wettbewerb und niedrige Transparenz-Standards gekennzeichnet ist. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung Fernwärme als wichtigen Baustein für die Wärmewende ansieht, muss dies geändert werden.

Der vzbv fordert deshalb
  • eine verbraucherfreundliche Novellierung der Fernwärme-Verordnung noch in 2024,
  • die Einführung einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht sowie
  • die Einrichtung einer deutschlandweiten Wärmenetz-Datenbank.
Methodenhinweis

Sondererhebung der aktuellen Fernwärmepreise am 5. Januar 2024 im Rahmen des bestehenden Preismonitoring Fernwärme. Von den 31 im Monitoring standardmäßig beobachteten Netzen hatten 21 zu diesem Zeitpunkt bereits aktuelle Preisinformationen veröffentlicht.

Weitere Informationen

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Mehrkosten Fernwärme nach dem vorzeitigen Ende der Energiepreisbremsen

Mehrkosten Fernwärme nach dem vorzeitigen Ende der Energiepreisbremsen

Sondererhebung zum Preismonitoring Fernwärme des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. I Januar 2024

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vzbv-Stellungnahme zur geplanten Novellierung der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV)

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20. August 2024

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Preismonitoring Fernwärme

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Preisdaten Fernwärmemarkt Quartale 1/2023 bis 2/2024 – Stand April 2024

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Transformation der Gasnetze muss verbraucherfreundlich ausgestaltet werden

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Green Paper „Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) I April 2024

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Transparenz der Energiemärkte wichtig

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Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Bundeskartellamt erstellten Fragebögen im Rahmen des Energie Monitorings 2024 | 14.  Februar 2023

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Mehrkosten Fernwärme nach dem vorzeitigen Ende der Energiepreisbremsen

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Sondererhebung zum Preismonitoring Fernwärme des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. I Januar 2024

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