- Verbraucherzentralen erhalten zahlreiche Beschwerden über Probleme mit Abonnementverträgen für Zeitungen oder Zeitschriften.
- Verbraucher:innen beschweren sich über unberechtigte Rechnungen durch PVZ.
- vzbv fordert Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge.
Verbraucher:innen berichten immer wieder über Ärger mit der Pressevertriebszentrale (PVZ). Verbraucher:innen, die sich beispielsweise an einer Telefon-Umfrage beteiligten oder etwas im Internet bestellten, erhielten als Dankeschön ein Angebot über kostenlose Zeitschriften. Die Überraschung folgte: Die PVZ versendete daraufhin Rechnungen über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo.
Verbraucher:innen versichern in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen, weder eine schriftliche Auftragsbestätigung noch sonstige Vertragsdokumente für ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo erhalten zu haben. Erst mit der ersten Rechnung durch die PVZ erfahren sie von dem vermeintlichen – teils telefonischen – Vertragsschluss mit einem der Auftraggeber der PVZ. Einwände von Verbraucher:innen, die die Vertragsschlüsse bestreiten, lasse die PVZ unberücksichtigt. Teilweise werden die Forderungen mittels Inkasso eingetrieben.
„Auf diese Weise macht sich die PVZ zum Gehilfen all der Auftraggeber, die auf unseriöse Weise Verbraucher:innen in die Abo-Kostenfalle drängen. Das blumige Werbeversprechen auf der PVZ-Webseite „Kundenservice steht bei uns an erster Stelle“ ist vor diesem Hintergrund mehr als fragwürdig. Die PVZ darf sich nicht länger wegducken, wenn Vertriebler Verbraucher:innen Zeitschriftenverträge unterschieben“, sagt Carola Elbrecht, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales.
Am Beispiel PVZ zeigt sich, welchen Schwierigkeiten Verbraucher:innen begegnen, wenn ihnen am Telefon Verträge untergeschoben werden. Aus diesem Grund fordert der vzbv die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge, wie sie bereits für Gewinnspiele, Telekommunikationsverträge und den Energiebereich gilt. Es muss die eindeutige Botschaft gelten: Wer nach dem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts bezahlen!
Im Jahr 2022 wurden in den Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 6.400 Beschwerden zu Problemen mit Verträgen über die Belieferung von Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften erfasst. Über 4.600 dieser Beschwerden (72 Prozent) bezogen sich darauf, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde. Davon stehen allein über 2.700 Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit der PVZ, also 59 Prozent.
Im ersten Quartal des Jahres 2023 wurden in den Verbraucherzentralen bundesweit bereits über 1.300 Beschwerden zu Problemen mit Verträgen über die Belieferung von Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften mit dem Anbieter PVZ erfasst.
Tipps zum Umgang mit Unternehmen wie der PVZ finden Verbraucher:innen hier. Im Zweifelsfall können sie sich an die Verbraucherzentralen wenden.
Die PVZ ist das Bindeglied zwischen vielen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen und den Abonnent:innen. Für Verbraucher:innen ist die PVZ direkter Ansprechpartner für Fragen zum Beispiel zur Rechnung, bei einer Lieferunterbrechung, Adressänderungen oder Reklamationen.
Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung der Verbraucherkontakte im Beratungsalltag dar. Die Daten umfassen alle Verbraucherprobleme, die an die Verbraucherzentralen herangetragen werden – direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar.