Datum: 28.03.2024

Diesel-Urteil: Mercedes muss Verantwortung für Abschalteinrichtung übernehmen

Statement von Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband

Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz

Quelle: vzbv unter Verwendung von magdal3na – adobestock.de

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) eingereicht. Der Vorwurf: bewusste Manipulation von Abgaswerten. Deshalb setzt sich der vzbv für Schadenersatzansprüche für betroffene Verbraucher:innen ein. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sein Urteil verkündet und sich auf die Seite der Verbraucher:innen gestellt. Ronny Jahn, Leiter Team Sammelklagen beim vzbv, kommentiert:

„Das Gericht hat die Auffassung des vzbv bestätigt, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen installiert hat. Nun sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Diesel-Skandal nun schon zum zweiten Mal einen Erfolg für Verbraucher:innen erzielt.“

Hintergrund

Das Urteil des OLG Stuttgart zu illegalen Abschalteinrichtungen folgt einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni 2023. Demnach steht Verbraucher:innen ein Schadenersatz zu, wenn in ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung installiert ist. 2.848 Verbraucher:innen hatten sich der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen. Mehr Informationen unter www.sammelklagen.de/mercedes-benz

Bereits im Jahr 2020 erzielte der vzbv im Zuge des Diesel-Skandals einen Vergleich mit VW. Daraufhin erhielt fast eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer eine Entschädigung – insgesamt etwa 750 Millionen Euro.

Datum der Urteilsverkündung: 28.03.2024
Aktenzeichen: 24 MK 1/21
Gericht: OLG Stuttgart - nicht rechtskräftig

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